Ein Job auf 450 Euro Basis: Was bedeutet das?
Friseur, Bäcker, Hausmeister, Schülerhilfe – heutzutage finden Sie Stellenanzeigen für
kleine Nebenjobs fast in jeder Branche. Und ganz gleich, ob die Annonce von einem Minijob,
einer geringfügigen Beschäftigung oder von einer Anstellung auf 450 Euro Basis erzählt: Im
Grunde genommen geht es immer um dasselbe, ein steuerfreies Jobangebot. Was der
Arbeitgeber bezahlt, darf der Arbeitnehmer brutto für netto einstreichen. Doch wie kommt
das?
Die Basis für das steuerfreie Einkommen bildet ein am 1. Januar 2013 in Kraft getretenes
Gesetz. Dieses erlaubt dem Arbeitnehmer in Deutschland, ein monatliches Einkommen bis
zu 450 Euro zu erzielen, ohne davon steuerlich etwas abgeben zu müssen. Und was das
Beste ist: Obwohl der Minijobber keine Einzahlungen für die Sozialversicherung leistet,
genießt er die gleichen Rechte wie reguläre Beschäftigte und erhält:
- Kündigungs- und Mutterschutz
- Anspruch auf bezahlten Urlaub
- bezahlte Feiertage
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Welche Branchen bieten Jobs auf 450 Euro Basis?
Die gute Nachricht: Jeder kann sich etwas dazu verdienen. So gibt es aktuell nämlich
kaum noch eine Branche, die keine Minijobs anbietet. Welche Tätigkeit Sie also letztlich für
450 Euro ausführen, hängt dabei ganz von Ihren persönlichen Interessen ab. Denkbar wären
in jedem Fall folgende Aufgaben:
- Servicearbeit
- Labortätigkeiten
- Babysitten
- Rasenmähen
- Kundenberatung
- Regale einräumen
- Arbeit an der Kasse
- saisonale Aufgaben wie Geschenke einpacken zu Weihnachten
- Warenausgabe
- Schülerhilfe
In der Regel unterstützen Sie ein bestehendes Team. Vor allem im Einzelhandel,
Dienstleistungssektor und im gastronomischen Bereich findet sich meistens schnell eine
Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung. Speziell bedeutet das zum Beispiel die Arbeit
in/bei:
- Bars, Cafés und Restaurants
- Kaufhallen
- Essenslieferanten
- Bäckereien
- Modehäusern
- Hotelbetrieben
- oder Ähnlichem
450-Euro-Grenze: Was müssen Sie berücksichtigen in einer geringfügigen
Beschäftigung?
Die wichtigste Regel für den Minijob lautet: Das monatliche Gesamteinkommen aller
geringfügig bezahlten Beschäftigungen darf nicht die Grenze zur Versicherungspflicht von
450 Euro pro Monat überschreiten. Denn nur unter dieser Voraussetzung bleibt der
Nebenjob versicherungsfrei und muss nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Diese Regelung besagt aber auch, dass Sie nicht begrenzt sind auf einen einzigen 450-
Euro-Job. Klingt doch so weit ganz gut, birgt aber auch seine Tücken. So können Ihnen das
Weihnachts- und Urlaubsgeld einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen, da sie
dem Gesamtlohn angerechnet werden. Um dennoch nicht ganz auf Sonderzahlungen
verzichten zu müssen, gilt die Regel: In maximal drei Monaten eines Jahres ist es gestattet,
die Grenze von 450 Euro zu überschreiten. Andernfalls erlischt der Status der geringfügigen
Beschäftigung und der Job wird steuerpflichtig.
Und was ist mit unvorhersehbarer Mehrarbeit? Hier bestätigt die Ausnahme die Regel.
Denn für kollegiale Ausfälle kann schließlich niemand etwas. Verdienen Sie also aufgrund
spontaner Aushilfsarbeit mehr, wird dies nicht auf die 450 Euro angerechnet.
Überschreitungen solcher Art sind jährlich an bis zu zwei Monaten legitim.
450 Euro: Das Taschengeld zum Monatslohn
Wer noch zeitliche Kapazitäten neben seinem Hauptberuf besitzt, kann sich sein
Einkommen mit bis zu 450 Euro aufstocken. Grundsätzlich gibt es hier auch gar kein
Problem, wenn die wichtigsten Anforderungen erfüllt sind:
- Die geringfügige Beschäftigung darf die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen wie etwa
durch Müdigkeit und Leistungsabfall.
- Die Arbeit bei der Konkurrenz ist nicht gestattet.
Zudem sollten Sie beachten, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene, maximale
Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Im Detail bedeutet das eine
Tätigkeit, die nicht mehr als acht Stunden am Tag und an maximal sechs Tagen pro Woche
erfolgt.
Dürfen Sie während der Arbeitslosigkeit 450 Euro dazu verdienen?
Sie sind gerade auf der Jobsuche und wollen so schnell wie möglich wieder den Fuß in
die Arbeitswelt setzen? Dann könnte eine geringfügige Beschäftigung auch für Sie das
Richtige sein. Hier gilt es jedoch ein paar wichtige Regeln zu beherzigen, da ein zu hohes
Zusatzeinkommen Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch haben kann.
Arbeitslosengeld I:
- Melden Sie die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung spätestens am Tag der
Arbeitsaufnahme dem Jobcenter.
- Die Tätigkeit muss unter 15 Wochenarbeitsstunden liegen, da eine wöchentliche Arbeit
von mehr als 14 Stunden und 59 Minuten den Anspruch auf ALG I aufhebt.
- Sie sollten nicht mehr als 165 Euro im Monat verdienen, da alles darüber hinaus vom
Arbeitslosengeld abgezogen wird.
Arbeitslosengeld II:
Als Hartz-IV-Empfänger liegt Ihr Freibetrag bei 100 Euro. Arbeiten Sie dennoch in einem
Job auf 450-Euro-Basis, wird alles darüber hinaus angerechnet, sodass unter dem Strich 170
Euro mehr in Ihrem Portmonee landen als ohne Minijob.
Gibt es Voraussetzungen, die Sie für eine 450-Euro-Tätigkeit erfüllen müssen?
Für die meisten 450-Euro-Jobs brauchen Sie keine besonderen Vorkenntnisse. Das liegt
daran, dass viele Minijobber sich nur zeitweise das Einkommen aufstocken wollen wie etwa
vor dem Sommerurlaub oder während eines Semesters. Die Unternehmen richten sich also
schon darauf ein und vergeben grundsätzlich eher Aufgaben, die sich schnell erlernen lassen.
Um letztlich trotzdem ein wenig mehr als die Konkurrenz zu punkten, zahlen sich folgende
Eigenschaften natürlich immer aus:
- Interesse am Unternehmen
- Aufgeschlossenheit
- Lernbereitschaft
- Gewissenhaftigkeit
- Freundlichkeit
- Hilfsbereitschaft
Wer gern einen Minijob mit einem großen Verantwortungsbereich ausüben möchte, der
sollte sich am besten in seiner beruflichen Sparte orientieren. Studieren Sie beispielsweise
BWL, bietet sich eine Tätigkeit in einem Wirtschaftsunternehmen an. Als gelernte
Bürokauffrau hingegen könnte für Sie eher eine Stelle an der Rezeption eines Hotels
interessant sein. Meint: Bringen Sie Ihre Stärken ins Spiel und suchen Sie sich eine
geringfügige Beschäftigung, die zu Ihnen passt. So sind Vorkenntnisse generell nie schlecht
und können Ihnen enorme Vorteile im Bewerbungsprozess einbringen.
Starten Sie durch in Ihrem 450-Euro-Job
Die Möglichkeit, steuerfrei auf 450-Euro-Basis arbeiten zu können, bedeutet für die
meisten, sich unkompliziert etwas dazu zu verdienen. Auch die berufliche Neuorientierung
und ein Reinschnuppern in verschiedene Berufe werden durch die geringfügige
Beschäftigung möglich. Nicht zuletzt bietet der 450-Euro-Job Langzeitarbeitslosen die
Möglichkeit, beruflich wieder einzusteigen. Sie sehen also: Es gibt viele Vorteile, die der
Minijob mit sich bringt.
Wer Lerneifer zeigt, für den eröffnen sich außerdem oft ungeahnte Möglichkeiten.
Berufserfahrung können Sie schließlich auch in Ihrem Nebenjob sammeln. Getreu nach dem
Motto „Engagement zahlt sich aus” können Sie Verantwortung übernehmen und sich durch
Weiterbildungen zusätzlich qualifizieren. Sollte Ihnen also Ihre Nebentätigkeit gefallen,
sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über Wege und Möglichkeiten, beruflich aufzusteigen.