Praxisanleiter mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger können sich eigenständig anmelden und an Pflichtfortbildungen teilnehmen. Die Pflegetätigkeit im Akut-Haus erfolgt unter Einhaltung des Pflegestandards und beinhaltet teilweise Freistellung für die Praxisanleitung. Attraktive Pauschalen werden bei Teilnahme im Notfallteam, Rufbereitschaft oder Einspringdiensten geboten, sowie die Teilnahme am 3-Schicht-System ermöglicht. Voraussetzungen sind eine Weiterbildung zum Praxisanleiter, hohe pflegerische Kompetenz, Empathie, Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit zur Motivation und Kooperation. Es ist ein gesetzlich notwendiger Nachweis über die Immunisierung gegen Masern erforderlich. Zusätzliche Anreize wie Einstiegsprämie, Vergütung nach TVöD/VKA, Jahressonderzahlung, betriebliche Altersversorgung, 30 Tage Urlaub und interne/externe Fortbildungen werden geboten. ‒ +
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