Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, kann in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden. Nach einer ein- bis dreijährigen Probezeit, abhängig von Ihren Vorerfahrungen, erhalten Sie die Beamtenlaufbahn auf Lebenszeit. Sollten Sie direkt nicht verbeamtet werden können, haben Sie die Möglichkeit, zunächst ein Arbeitsverhältnis anzunehmen, mit dem Ziel der Verbeamtung. Normalerweise erfolgt die Einstellung im Eingangsamt des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes, innerhalb der Besoldungsgruppen A 6 bis A 8. Ein höheres Einstiegsamt (maximal A 7) ist möglich, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ihre berufliche Erfahrung spielt dabei eine entscheidende Rolle. ‒ +
Work-Life-Balance | Flexible Arbeitszeiten | Homeoffice | Gesundheitsprogramme | Teilzeit | + weitere Benefits
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