Umweltinstitut Offenbach GmbH | Offenbach
Brandschutz: Ingesamt: 16 UE; Beratender Ingenieur: 16 UE; Bauvorlagenberechtigung: 16 UE: Die neugefasste Muster-Industriebaurichtlinie (MInd Bau RL) ist seit Mai 2019 veröffentlicht. Die Bundesländer haben über den Verordnungsweg die MInd Bau RL als technische Baubestimmung in Landesrecht umgesetzt bzw. auf die Musterrichtlinie der Bauministerkonferenz verwiesen und somit bauaufsichtlich eingeführt. Die Muster-Industriebaurichtlinie regelt die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten und verlangt die Einhaltung bestimmter Vorgaben z. B. der Feuerwiderstandfähigkeit von Bauteilen, der zulässigen Größe und Beschaffenheit von Brandbekämpfungsabschnitten, Brandabschnitten und Rettungswegen. Neben den rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes im Industriebau erfahren Sie im zweitägigen Seminar, welche inhaltlichen Unterschiede und Änderungen es im Vergleich zur Vorgängerversionen der MInd Bau RL aus dem Jahr 2000 und 2014 gibt. ‒
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