SDL Akademie | Deidesheim
Voraussetzungen, Einkommensanrechnung und Auswirkungen: Die neue Grundrente – rückwirkend zum 01.01.2021 eingeführt – wird für Personal-, Lohnabrechnungs- und Sozialabteilungen ab Herbst 2021 neue Berechnungsanforderungen schaffen. Die entsprechenden Programme der Deutschen Rentenversicherung werden voraussichtlich ab September zur Verfügung stehen. Inhalte: Die neue Grundrente: Voraussetzung: Mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten. Was gehört dazu? Höherbewertung nur für Grundrenten-Bewertungszeiten. Welcher Unterschied besteht gegenüber einer Grundrentenzeit? Bewertungsuntergrenze = 30% des durchschnittlichen Bruttoarbeitsverdienstes aller Versicherten; Bewertungsobergrenze = 80% des durchschnittlichen Bruttoarbeitsverdienstes aller Versicherten für höchstens 420 Monate; Individuelle Berechnung des Grundrenten-Zuschlages; Einkommensanrechnung aller einkommenssteuerrechtlichen Einkünfte; Dynamische Freibeträge für Alleinstehende und Partner (Ehegatten u. eingetragene Lebenspartner) mit Anrechnung i. H. v. 60 bzw. 100 Prozent der übersteigenden Beträge; Grundrentenzuschläge sowohl bei gleichzeitiger Versicherten- und Hinterbliebenenrente; Einbeziehung der Bestandsrentner in die Grundrentenprüfung mit Zeitplan der Umsetzung; Auswirkungen auf die Grundsicherung (SGB XII) und das Wohngeld durch neuen Rentenfreibetrag; Fallbeispiele zur Grundrente und Grundsicherung plus. ‒
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