Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen
Die Finanzämter haben die Kommunen als Steuerschuldner entdeckt. Auch die Europäische Union mit ihren zunehmenden Regulierungstendenzen erlässt immer wieder neue Rahmenbedingungen für die Besteuerung der öffentlichen Hand. BFH und EuGH orientieren sich daher seit langem nicht immer an dem Wortlaut der nationalen Steuergesetze, sondern ziehen höherwertige Grundsätze für die Rechtsprechung heran. Insbesondere die aktuelle Rechtsprechung zum Umsatzsteuerrecht (BFH-Urteil 10~11~2011) führt in den Kommunen in vielen Bereichen, so im auch im Sport- und Kulturbereich, bei der interkommunalen Zusammenarbeit sowie bei Zuschüssen zu Problemen. Lösungsvorschläge zur rechtlichen Gestaltung einschließlich der „Betrauung“ und sonstige offene Problemfelder sollen diskutiert werden. Es gilt, sich die wegweisende Rechtsprechung der Gerichte anzueignen und für die Zukunft steuerliche Handlungsoptionen zu erarbeiten. ‒
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