Alle Gefahrgutbeauftragten, die sich auf die Prüfung zur Wiederanerkennung ihrer EG-Schulungsbescheinigung vorbereiten wollen bzw. interessierte Teilnehmer#Sachgebiete, deren Kenntnis in einer Prüfung nachzuweisen ist Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen; Kenntnisse über Unfallfolgen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter; Kenntnisse der wichtigsten Unfallursachen Verkehrsbezogene Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen, die insbesondere folgende Bereiche betreffen: Klassifizierung der gefährlichen Güter; Allgemeine Verpackungsvorschriften; Beschriftung und Gefahrzettel; Vermerke im Beförderungspapier; Versandart und Abfertigungsbeschränkungen; Zusammenladeverbot und Vorschriftsmaßnahmen bei der Zusammenladung; Trenngebote; Begrenzte Mengen und freigestellte Mengen; Handhabung und Sicherung der Ladung; Reinigung bzw. Lüftung vor dem Verladen und nach dem Entladen#Nach Besuch unseres Seminars sind Sie in der Lage, die Prüfung zur Wiederanerkennung Ihrer EG-Schulungsbescheinigung vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen: § 4 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung beinhaltet, dass der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter eine Geltungsdauer von 5 Jahren hat. ‒ +
mehr erfahren
Heute veröffentlicht