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Weiterbildung im Bereich Schwerbehindertenvertretung auf www.jobbörse.de

40 Schwerbehindertenvertretung Weiterbildungen auf Jobbörse.de

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Schwerbehindertenrecht für Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat / SBV und BR merken
Schwerbehindertenrecht für Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat / SBV und BR

Rechtsanwalt Moritz Sandkühler | Berlin

Sie erhalten durch mich: Eine Schulung durch einen sehr erfahrenen Referenten und; langjährigen Fachanwalt für Sozialrecht / Anwalt für Arbeitsrecht; in Corona-Zeiten angepasste, adäquate Kleingruppe mit ausreichend Abstand; ein umfassendes Script mit vielen Praxisbeispielen, Mustertexten und Vorlagen für die Arbeit der SBV; Tipps aus der Anwaltspraxis; Freude am Thema inklusive. Seminarinhalt: Behördliches Verfahren auf Feststellung der Behinderung; Bildung des Grads der Behinderung / Gesamtgrads der Behinderung (GdB); Heilungsbewährung und Befristung; Taktik bei Herabsetzung des GdB durch das Versorgungsamt; Vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen; Sozialversicherungsrechtliche (finanzielle) Absicherung langandauernd erkrankter Kolleginnen und Kollegen; Erwerbsminderungsrente; Gleichstellungsverfahren: Vorgehen bei Antragsstellung, Anhörung vor dem Widerspruchsausschuss der Agentur für Arbeit; Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung; Anspruch auf Teilzeit; Anspruch auf Zusatzurlaub; Anspruch auf Befreiung von Mehrarbeit; Notwendige Beteiligung des BR und der SBV bei personellen Maßnahmen des Arbeitgebers; Insbesondere im Einstellungsverfahren, bei beabsichtigter Versetzung und Kündigung; Kündigungsprävention und neue Rechtsprechung zur Unwirksamkeit der Kündigung ohne Beteiligung der SBV; Kündigungsschutz durch das Integrationsamt; Rechtsfolgen bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen die Pflicht zur Beteiligung des BR und der SBV; Rechtsfolgen für den Arbeitnehmer; Rechtsfolgen für den Arbeitgeber; Durchsetzung der Rechte des BR´s und der SBV. +

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Schwerbehindertenvertretung Teil I - Aufgaben und Möglichkeiten der SBV merken
Schwerbehindertenvertretung Teil I - Aufgaben und Möglichkeiten der SBV

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Rechte und Beratungsauftrag der SBV kennenlernen; Interessen der Schwerbehinderten wirkungsvoll vertreten; Aufgaben als Vertrauensperson kompetent in der betrieblichen Praxis wahrnehmen; Das Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen schwerbehinderter Arbeitnehmer Innen und den speziellen Schutzvorschriften befasst sind. Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989; HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. +

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Schwerbehindertenvertretung Teil III - Integration schwerbehinderter Kollegen merken
Schwerbehindertenvertretung Teil III - Integration schwerbehinderter Kollegen

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Außerbetriebliche Leistungen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Kollegen nutzbar machen; Berufliche Ausgrenzung schwerbehinderter Kollegen durch Integrationsvereinbarung verhindern; Das Seminar richtet sich an alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und an Betriebsräte, die sich mit den Problemen schwerbehinderter Arbeitnehmer Innen und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der schwerbehinderten Kolleg Innen befassen. Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. +

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Arbeitssicherheit für die Schwerbehindertenvertretung - merken
Arbeitssicherheit für die Schwerbehindertenvertretung -

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Persönliche Belange schwerbehinderter Kolleg Innen bei Arbeitsschutz und -sicherheit angemessen durchsetzen; Den gesetzlichen Überwachungsauftrag sach- und fachgerecht ausüben können; Schwerbehinderte Kollegen schützen; Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und an Betriebsräte, die sich mit den Problemen schwerbehinderter Arbeitnehmer Innen und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der schwerbehinderten Kolleg Innen befassen. Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. +

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Schwerbehindertenvertretung Teil II - Besondere Schutzrechte schwerbehinderter Kollegen merken
Schwerbehindertenvertretung Teil II - Besondere Schutzrechte schwerbehinderter Kollegen

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung Schwerbehinderter kennenlernen; Ansatzpunkte für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen SBV und BR erhalten; Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen durchsetzen; Das Seminar wendet sich an alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und an BR-Mitglieder, die mit den besonderen Problemen schwerbehinderter Arbeitnehmer Innen und den speziellen Schutzvorschriften der schwerbehinderten Kolleg Innen befasst sind. Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. +

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Auffrischungsseminar für die - Schwerbehindertenvertretung merken
Auffrischungsseminar für die - Schwerbehindertenvertretung

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Mehr rechtliche Sicherheit für die Arbeit als Schwerbehindertenvertreter In gewinnen; Das Wissen über Rechte und Pflichten der SBV auffrischen; Sach- und fachgerecht beraten können; Die Interessen der Schwerbehinderten noch besser vertreten; Das Seminar wendet sich an erfahrene Schwerbehindertenvertreter Innen, die ihr Wissen rund um die SBV auffrischen, festigen und vertiefen wollen. Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. +

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Wahl der Schwerbehindertenvertretung - merken
Wahl der Schwerbehindertenvertretung -

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. Sonst keine speziellen Voraussetzungen notwendig! Seminarveranstaltung mit Wissenvermittlung, Fallbeispielen und Praxis-Workshops Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und den Hotelkosten für etwaige Übernachtungen. +

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Die Schwerbehindertenvertretung und ihre Aufgaben-Teil 2 merken
Die Schwerbehindertenvertretung und ihre Aufgaben-Teil 2

ibp.Akademie GmbH & Co. KG | Bochum

Zudem lernen Sie, welche externen Leistungen zur Arbeitsplatzerhaltung und beruflichen Wiedereingliederung verfügbar sind und wo Sie diese beantragen. Anhand einer beispielhaften Integrationsvereinbarung erfahren Sie, wie Sie Chancengleichheit für alle Beschäftigten in Ihrem Betrieb herstellen können sowie die berufliche Ausgrenzung behinderter Menschen effizient verhindern. Der Arbeitgeber trägt gem. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 Betr VG die Kosten der Schulung. Ihr Nutzen: Beteiligungsmöglichkeiten erkennen und nutzen; Rechte: Schützen und durchsetzen. Seminarschwerpunkte. 1. Die Rechte schwerbehindeter Arbeitnehmer: Verbot von Benachteiligungen; Der leidensgerechte Arbeitsplatz; Recht auf Beschäftigung in Teilzeit; Ablehnung von Mehrarbeit; Zusatzurlaub für Schwerbehinderte. 2. Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei personellen Maßnahmen: Einsichtsrecht in Bewerbungsunterlagen; Teilnahmerecht an Vorstellungsgesprächen; Versetzungen und Aufhebungsverträge; Besonderer Kündigungsschutz. +

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Schwerbehindertenvertretung merken
Schwerbehindertenvertretung

Poko-Institut | Münster

Diese Tatsache schafft aber auch einen enormen Druck: Arbeitsbelastung, Überforderung und permanenter Zeitdruck beeinträchtigen immer häufiger die Gesundheit der Mitarbeiter. Laut Krankenstands-Report der AOK machen psychische Erkrankungen inzwischen alleine 9,3% des Gesamtkrankenstands aus und stehen damit an vierter Stelle der häufigsten Krankheitsarten. Diese Faktoren beeinträchtigen das Betriebsklima, den Krankenstand und auch die individuelle Leistung der Mitarbeiter. Mit der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) als geschäftsbereichsübergreifendem Prozess können Sie diesen Entwicklungen systematisch und nachhaltig entgegenwirken. So leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Verbesserung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Hierbei kommt es insbesondere auf die Berücksichtigung der demografischen Veränderungen der Belegschaftsstruktur, der individuellen Interessen sowie die Abwägung aller Risiko- und Konfliktpotenziale an. +

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) merken
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

AKADEMIE HERKERT - FORUM VERLAG HERKERT GMBH | Merching

2 SGB IX in der Pflicht, ihnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Ziel, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mit geeigneten präventiven Maßnahmen vorzubeugen und so die Arbeitskraft wertvoller Mitarbeitenden zu erhalten. Ein gut aufgestelltes BEM-Verfahren ist somit eine echte Chance für beide Seiten. Doch was gibt es zu beachten, damit das BEM die rechtlichen Vorgaben erfüllt? Worin liegt die Bedeutung des BEM – auch im Hinblick auf mögliche krankheitsbedingte Kündigungen – und welche Voraussetzungen bestehen für den Ablauf und die Dokumentation des BEM? Welche Rechte und Pflichten haben die Verfahrensbeteiligten? Im Seminar erhalten die Teilnehmenden Antworten auf all diese Fragen und erfahren, wie sie im Unternehmen BEM-Prozesse rechtssicher verankern und die Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeitender erfolgreich gestalten. +

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