Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen
Heraus gekommen ist letztlich ein hybrides System, das die Grundfunktionalitäten der Doppik mit spezifischen Anforderungen der kommunalen Haushaltsführung vereint. Die kommunalen Spezifika sind in der Buchhaltung weitgehend abgebildet. Dem gegenüber hat die Doppik weitgehende Einflüsse auf den Haushalt und die Haushaltsplanung, der über die Abbildung von Abschreibungen und Sonderposten weit hinausgeht. In der Praxis zeigt sich oftmals, dass im Rahmen der Haushaltsplanung zahlreiche Anforderungen aus der doppischen Buchhaltung nicht oder nur rudimentär Beachtung finden. Eine Menge von Ansätzen im Jahresabschluss werden in der Praxis oftmals nicht oder kaum beplant, obgleich § 11 Gem HVO NRW als Planungsgrundsatz eine Vorwegnahme der Jahresistwerte nach bestem Wissen und Gewissen vorsieht. ‒
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