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Weiterbildung im Bereich NKF auf www.jobbörse.de

74 NKF Weiterbildungen auf Jobbörse.de

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Anforderungen des NKF-Jahresabschlusses an die Haushaltsplanung merken
Anforderungen des NKF-Jahresabschlusses an die Haushaltsplanung

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Heraus gekommen ist letztlich ein hybrides System, das die Grundfunktionalitäten der Doppik mit spezifischen Anforderungen der kommunalen Haushaltsführung vereint. Die kommunalen Spezifika sind in der Buchhaltung weitgehend abgebildet. Dem gegenüber hat die Doppik weitgehende Einflüsse auf den Haushalt und die Haushaltsplanung, der über die Abbildung von Abschreibungen und Sonderposten weit hinausgeht. In der Praxis zeigt sich oftmals, dass im Rahmen der Haushaltsplanung zahlreiche Anforderungen aus der doppischen Buchhaltung nicht oder nur rudimentär Beachtung finden. Eine Menge von Ansätzen im Jahresabschluss werden in der Praxis oftmals nicht oder kaum beplant, obgleich § 11 Gem HVO NRW als Planungsgrundsatz eine Vorwegnahme der Jahresistwerte nach bestem Wissen und Gewissen vorsieht. +

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Der Gesamtabschluss im NKF: Orientierungsveranstaltung für Rechnungsprüfer/-innen merken
Der Gesamtabschluss im NKF: Orientierungsveranstaltung für Rechnungsprüfer/-innen

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Zum 31.12.2010 haben die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen nicht allein einen kommunalen Jahresabschluss nach NKF vorzulegen, sondern zugleich einen konsolidierten Gesamtabschluss unter Einschluss der Geschäftstätigkeit und Leistungsverflechtungen zu Beteiligungen. In der Erstellung des Gesamtabschlusses liegt derzeit – insbesondere für Mittel- und Großstädte sowie Landkreise – eine wichtige Gestaltungsaufgabe. Die Aufgabe der Prüfung des Gesamtabschlusses ist nach dem Wortlaut der Gemeindeordnung NRW grundsätzlich bei den Rechnungsprüfungsausschüssen verortet. Das versetzt die Rechnungsprüfungsämter nun in die Situation, dass Überlegungen anzustellen sind, wie diese Prüfungsaufgabe bewältigt werden kann. Die Prüfung des Gesamtabschlusses ist grundsätzlich eine sehr komplexe Aufgabe, da unterschiedliche Einzelabschlüsse zu berücksichtigen sind und überdies in großem Maße Wechselwirkungen nachzuvollziehen sind. +

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Der Beteiligungsbericht im NKF-Gesamtabschluss: Anforderungen nach NKFWG merken
Der Beteiligungsbericht im NKF-Gesamtabschluss: Anforderungen nach NKFWG

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Der Landtag NRW hat am 13. September 2012 das „Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des NKF (NKFWG) “ verabschiedet. Das Gesetz trat am Tage nach seiner Verkündung (GV.NRW 2012, Nr. 23 v. 28.09.2012) in Kraft. Darin sind neben zahlreichen Änderungen der Vorschriften zum Jahresabschluss der Gemeinden (§ 95 HO) auch Änderungen zur Rechtsgrundlage des Gesamtabschlusses (§§ 49 Abs. 4, 50 Abs. 1 Gem HVO i.V.m. §§ 116, 117 GO) enthalten. Wegen der Verweise in § 49 Gem HVO gelten die Änderungen beim Jahresabschluss „grundsätzlich“ auch für den Gesamtabschluss. Damit ergibt sich für die Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse spätestens ab dem Jahr 2013 eine neue Grundlage, die im Rahmen des vorliegenden Seminars beleuchtet werden soll. +

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Die Durchführung von Folgeinventuren im NKF: Betriebs- und Geschäftsausstattung merken
Die Durchführung von Folgeinventuren im NKF: Betriebs- und Geschäftsausstattung

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Im Zuge der Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz waren die Vermögensgegenstände mit erheblichen Aufwendungen zu erfassen und zu bewerten. Gemäß § 28, 1 Gem HVO NRW liegt hierin nicht eine einmalige Aufgabe, sondern die körperliche Inventur ist regelmäßig zu wiederholen, um Bestandsveränderungen dokumentieren zu können. Dieses gilt nach § 34, 1 Gem HVO NRW auch dann, wenn Festwerte als Vereinfachungsverfahren verwandt werden. Diese Regelung könnte bedeuten, dass bei analoger Umsetzung der Erfassungsarbeiten ein Großteil der Kommunen Nordrhein-Westfalens bereits jetzt die erste Folgeinventur vorbereiten oder bereits operativ angehen müssten. Dieses würde dann einen erneut erheblichen Ressourceneinsatz bedeuten. In der Veranstaltung wird hinterfragt, welche Wege es gibt, den GoB und GoI entsprechend die Aufgabe der Folgeinventur in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsausstattung, also das bewegliche Anlagevermögen, möglichst wirtschaftlich zu bewältigen. +

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Die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung im NKF: Praxisbericht merken
Die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung im NKF: Praxisbericht

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Viele Kommunalverwaltungen stehen nach der Umstellung des Rechnungswesens vor der Aufgabe, eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen. Zwar gibt es im auf Produkte oder Leistungen bezogenen NKF-Verrechnungssystem einige Parallelitäten zur KLR- Systematik, die Liste der konzeptionell zu klärenden Punkte bleibt aber ausgesprochen lang. In der Veranstaltungen werden die Konzeptions- und Umsetzungsschritte von Einführungsprojekten bezüglich einer Kosten- und Leistungsrechnung dargestellt und reflektiert. Es werden Erfahrungen aus verschiedenen Kommunen betrachtet und thematisiert, sodass insgesamt ein umfassendes, systemunabhängiges Bild entsteht. +

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Die Einführung eines digitalen Belegflusses im Rechnungswesen nach NKF merken
Die Einführung eines digitalen Belegflusses im Rechnungswesen nach NKF

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Dieses bedeutet, dass die Buchhaltungsbelege nicht in Papierform weitergegeben und archiviert werden sondern in digitaler Form verfügbar gemacht und archiviert werden können. Vorteile hierfür sind darin zu sehen, dass bei Einrichtung eines zentralen Posteingangs mit Scanfunktion eine umfassende Information zu den aktuell eingegangenen Rechnungen vorliegt und manuelle Archivierungsarbeiten minimiert werden. Dadurch ist eine umfassende Überwachung der Zahlungszeitpunkte ermöglicht, unabhängig von der tatsächlichen Belegprüfung und Anordnung in den Ämtern. Überdies ist als weitere Ausbaustufe ein digitales Bestellwesen denkbar, durch welches manuelle Vorkontierungsarbeiten zudem vermindert werden können. In der Veranstaltung wird die Thematik der Einführung digitaler Belegflüsse umfassen dargestellt: Was sind die Anforderungen aus Sicht der Buchhaltung und Haushaltsbewirtschaftung, was die Anforderungen aus Sicht der TUIV. +

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Die Erstellung des Gesamtabschlusses nach NKF in kleineren Kommunen: Praxisbericht merken
Die Erstellung des Gesamtabschlusses nach NKF in kleineren Kommunen: Praxisbericht

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Das eintägige Seminar soll Mitarbeitern/- innen kleinerer und mittlerer Kommunalverwaltungen Wege aufzeigen, die Erstellung des Gesamtabschlusses nach § 116 GO i~V~m~ §§ 49 bis 53 Gem HVO NRW mit möglichst geringem Aufwand zu erledigen. Auf der Grundlage einer konkreten bereits durchgeführten Erstellung werden einfache Hilfsmittel vorgestellt und alternative Lösungen diskutiert. Die vorgestellten Lösungen sind von der GPA NRW geprüft worden und können somit grundsätzlich als „prüfungssicher“ gelten. +

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Die Gestaltung interner Kontrollsysteme auf Basis von NKF - Intensivseminar (2 Tage) merken
Die Gestaltung interner Kontrollsysteme auf Basis von NKF - Intensivseminar (2 Tage)

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Die Implementierung interner Kontrollsysteme ist nach § 31 GO NRW verpflichtend. Die bisherige Sachlage und die bisherigen Erfordernisse werden dabei durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements noch erweitert. Dabei ergibt sich ein doppelt ausgerichtetes Interesse an der Implementierung effizienter IKS-Systeme: Einerseits stellt sich aus unmittelbarem Interesse die Frage, wie durch interne Kontrollsysteme die Vermögensschädigung der Kommune durch Vermögensdelikte und dolose Handlungen möglichst verhindert werden kann. Andererseits geht es darum, die Optimierung der Geschäftsprozesse im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Verwaltungshandelns sinnvoll steuern zu können. Zudem wird im Bereich der Rechnungsprüfung auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes dezidiert die Funktionalität von internen Kontrollsystemen geprüft. +

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Die Gestaltung interner Kontrollsysteme auf Basis von NKF - Kompaktseminar merken
Die Gestaltung interner Kontrollsysteme auf Basis von NKF - Kompaktseminar

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Die Implementierung interner Kontrollsysteme (IKS) ist seit Einführung des NKF verpflichtend. Die Anforderungen an bisher bestehende Kontrollsysteme in der Öffentlichen Verwaltung werden aufgrund der neuen Sachlage noch erweitert. Dabei ergibt sich ein doppelt ausgerichtetes Interesse an der Implementierung effizienter IKS-Systeme: Einerseits stellt sich aus unmittelbarem Interesse die Frage, wie durch interne Kontrollsysteme eine Vermögensschädigung der Kommune durch Vermögensdelikte und dolose Handlungen möglichst verhindert werden kann. Andererseits geht es darum, die Optimierung der Geschäftsprozesse im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Verwaltungshandelns sinnvoll steuern zu können. Ein optimiertes Risikomanagement kann dies zusätzlich unterstützen. Das Kompaktseminar will den Teilnehmern die wesentlichen Elemente für ein funktionierendes IKS unter Berücksichtigung der Anforderungen für ein effizientes Risikomanagement und Möglichkeiten für eine erfolgreiche Implementierung in die Verwaltungsstruktur aufzeigen. +

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Die Prüfung des Gesamtabschlusses nach NKF (5 Tage) merken
Die Prüfung des Gesamtabschlusses nach NKF (5 Tage)

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

3 GO NRW obliegt die Prüfung des Gesamtabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss, der sich regelmäßig der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Die Prüfung des Gesamtabschlusses stellt damit eine weitere Herausforderung für die kommunale Rechnungsprüfung dar und ist künftig zusätzlich zu den vielfältigen Aufgaben der Rechnungsprüfung einzuplanen und zu erledigen. Im ausgeschriebenen Kurs werden die Voraussetzungen, Rahmen-bedingungen und spezifischen Prüfungsmethoden einer kommunalen Gesamtabschlussprüfung behandelt und an praxisorientierten Beispielen erläutert. Wesentliche Grundlage der Erörterungen sind einerseits die Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), so dass ein enger Schulterschluss mit den handelsrechtlichen Anforderungen zur Prüfung von Konzernabschlüssen gewährleistet ist. Selbstverständlich werden die Besonderheiten des kommunalen Gesamtabschlusses nach NKF im erforderlichen Umfang einbezogen. +

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