Fahrschul-Akademie Rhein-Ruhr GmbH | Mettmann
Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen. Wer nicht umtauscht darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge der Klasse C /CE mehr fahren. Zusätzlich zum Führerschein müssen LKW-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes erfüllen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter www.fahrlehrerverband-bw.de oder informieren Sie sich bei uns. 1 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs.1 Nr.1 BKrFQG. 2 Werden 2 Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung ebenso nicht bestanden. ‒
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