TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG | Hamburg
Keine Voraussetzungen notwendig.#Organisationsstruktur; Verantwortung und Pflichten Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber Gesetzliche Vorgaben und Regeln Musterkonzept: Gliederung und Handhabung Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts Erkennen von Gefahren und Gefährdungsbeurteilung/Risikobewertung Ergreifen von Kompensationsmaßnahmen Unterweisungen zur Veranstaltung Kommunikation mit Behörden und Beteiligten Kontrolle und Aufsicht Szenarien bei verschiedenen Schadensereignissen Einsatz von Kommunikationstechnik und -regeln Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen Betreiberpflichten nach MVStätt VO, Pflichten des Veranstalters #Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber oder den jeweiligen Veranstalter zu erstellen. Bei Veranstaltungen müssen entsprechende Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung getroffen werden. Kriterien wie Anzahl der Besucher, Infrastruktur am Veranstaltungsort und erwartetes Besucherverhalten müssen in einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen erfasst werden. ‒
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