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Weiterbildung in Tutzing auf www.jobbörse.de

256 Weiterbildungen in Tutzing auf Jobbörse.de

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Schwerbehindertenvertretung Teil I - Aufgaben und Möglichkeiten der SBV merken
Schwerbehindertenvertretung Teil I - Aufgaben und Möglichkeiten der SBV

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Rechte und Beratungsauftrag der SBV kennenlernen; Interessen der Schwerbehinderten wirkungsvoll vertreten; Aufgaben als Vertrauensperson kompetent in der betrieblichen Praxis wahrnehmen; Das Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen schwerbehinderter Arbeitnehmer Innen und den speziellen Schutzvorschriften befasst sind. Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989; HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. +

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Mitbestimmung bei Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil II - Erarbeitung und Anpassung von IT-Betriebsvereinbarungen merken
Mitbestimmung bei Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil II - Erarbeitung und Anpassung von IT-Betriebsvereinbarungen

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Die umfassenden Mitbestimmungsrechte kennenlernen; Die Nutzung von Mitarbeiterdaten kontrollieren können; Bei Verstößen gegen den Datenschutz richtig vorgehen; Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung befasst sind und die über Vorkenntnisse zu Techniken zur Erfassung und Analyse von Daten sowie zur AN-Überwachung verfügen. Technische Kontrollen bzw. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten werden vor allem mit Hilfe von Telefonanlagen und EDV-Systemen durchgeführt. Da diese Einrichtungen standardmäßig in jedem Betrieb vorhanden sind, erfüllt das Seminar die Kriterien der Erforderlichkeit im Sinne von § 37 Abs. 6 Betr VG. Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. +

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PC-Einsatz für die Betriebsratsarbeit Teil I - merken
PC-Einsatz für die Betriebsratsarbeit Teil I -

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Durch PC-Einsatz die BR-Arbeit unterstützen können; In praktischen Übungen Musterschreiben und Terminverwaltung kennenlernen; Tipps und Lösungen zur PC-Bearbeitung großer Datenmengen für eine erleichterte Ausübung der Beteiligungsrechte erhalten; Dieses Seminar richtet sich speziell an Betriebsratsmitglieder, die im Bereich der EDV über keine oder nur geringe Kennntnisse verfügen. Standardkenntnisse in Word und Excel reichen für die Arbeit des BR mit dem PC nicht aus. Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Betriebsratstätigkeit gemäß § 37 Abs. 6 Betr VG erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung über den Einsatz eines PCs für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben (:) nach § 37 Abs. +

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Arbeitsrecht kompakt Teil I - Speziell für alle Betriebsratsmitglieder merken
Arbeitsrecht kompakt Teil I - Speziell für alle Betriebsratsmitglieder

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Einen schnellen Themeneinstieg in das Arbeitsrecht erhalten; Erforderliches Basiswissen erlangen; Praxislösungen für alltägliche Fragen zum Arbeitsrecht kennenlernen. Dieses Seminar wendet sich an alle neu gewählten, wieder gewählten oder nachgerückten Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die noch keine oder nur geringe Vorkenntnisse im Arbeitsrecht besitzen. Schulungsanspruch des Betriebsrats; Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 Betr VG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich". +

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Einstellung, Versetzung, Kündigung - Sehr wichtige Mitbestimmungsrechte d. Betriebsrats merken
Einstellung, Versetzung, Kündigung - Sehr wichtige Mitbestimmungsrechte d. Betriebsrats

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Alles über Einstellung, Versetzung, Kündigung erfahren; Kündigungen richtig beurteilen und Verfahrensfehler vermeiden; Zustimmungsverweigerungen treffend formulieren können; Personelle Angelegenheiten bergen oft ungeahnte Schwierigkeiten und die umfangreiche Rechtsprechung macht eine intensivere Schulung notwendig. Dieses Seminar richtet sich an alle BR-Mitglieder sowie an Mitglieder des Betriebs- oder Personalausschusses. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsratsmitglieder, die noch kein entsprechendes Seminar zu diesem Thema besucht haben, gem. § 37 Abs. 6 Betr VG erforderlich. Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. Sonst keine speziellen Voraussetzungen notwendig! Seminarveranstaltung mit Wissenvermittlung, Fallbeispielen und Praxis-Workshops Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und den Hotelkosten für etwaige Übernachtungen. +

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Leistungsorientierte Vergütungssysteme - So bestimmen Sie als BR mit merken
Leistungsorientierte Vergütungssysteme - So bestimmen Sie als BR mit

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Bei Grundsätzen der leistungsabhängigen Entgeltfindung mitbestimmen; Kollegen vor Überlastungen schützen; Beteiligungsrechte kompetent ausüben; Alle Betriebsratsmitglieder, die mit Entgeltfragen befasst sind. Angesprochen sind vor allem Betriebsräte, deren Unternehmen eine Umstellung auf Methoden der Leistungsentlohnung planen oder bereits durchgeführt haben. Für diesen Personenkreis sind die im Seminar vermittelten Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 Betr VG erforderlich. Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. Sonst keine speziellen Voraussetzungen notwendig! Seminarveranstaltung mit Wissenvermittlung, Fallbeispielen und Praxis-Workshops Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und den Hotelkosten für etwaige Übernachtungen. +

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Lohn und Gehalt - Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungs- - rechte bei der betrieblichen Lohngestaltung merken
Lohn und Gehalt - Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungs- - rechte bei der betrieblichen Lohngestaltung

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Komplexe Lohn- und Gehaltssysteme verstehen; Beteiligungsrechte bei der Entgeltfindung optimal nutzen; Interessen der Belegschaft vertreten; Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsräte, die fundierte Kenntnisse über ihre Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Lohn- und Gehaltsgestaltung erlangen wollen. Für diesen Personenkreis sind die im Seminar vermittelten Kenntnisse gemäß § 37 Abs. 6 Betr VG für die Betriebsratsarbeit erforderlich. Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. Sonst keine speziellen Voraussetzungen notwendig! Seminarveranstaltung mit Wissenvermittlung, Fallbeispielen und Praxis-Workshops Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und den Hotelkosten für etwaige Übernachtungen. +

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Wirtschaftliche Grundkenntnisse - für alle Betriebsräte Teil I merken
Wirtschaftliche Grundkenntnisse - für alle Betriebsräte Teil I

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Wirtschaftliche Informationsquellen lesen und verstehen können; Ansprüche auf Informationen kennen und einfordern; Kompetent in wirtschaftlichen Fragen mitreden; Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder sowie Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die noch nicht über diese Grundkenntnisse verfügen. Für alle, insbesondere auch neu gewählte Betriebsräte ist die Teilnahme an diesem Seminar zu wirtschaftlichen Grundlagen erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 Betr VG. Das Seminar informiert über die für die Arbeit im Betriebsrat und im Wirtschaftsausschuss gemäß § 37 Abs. 6 Betr VG erforderlichen wirtschaftlichen Grundbegriffe. LAG Baden-Württemberg v. 08.11.1996 (5 TaBV 2/96): "Eine sachgerechte BR-Arbeit erfordert von jedem Betriebsratsmitglied einen gewissen Standard an allgemeinen (:) wirtschaftlichen Kenntnissen. +

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Die Betriebsvereinbarung Teil I - Inhalt und rechtliche Rahmenbedingungen merken
Die Betriebsvereinbarung Teil I - Inhalt und rechtliche Rahmenbedingungen

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung kennenlernen; Rechtsgrundlagen und Handlungsspielräume des BR erfahren; Betriebsvereinbarungen durchsetzen können; Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht, die damit betraut sind, die Ergebnisse von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber in Betriebsvereinbarungen umzusetzen. Für Betriebsräte, die mit Betriebsvereinbarungen befasst sind, ist dieses Seminar nach § 37 Abs. 6 Betr VG erforderlich, um fach- und sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. Sonst keine speziellen Voraussetzungen notwendig! Seminarveranstaltung mit Wissenvermittlung, Fallbeispielen und Praxis-Workshops Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und den Hotelkosten für etwaige Übernachtungen. +

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Auffrischung im Betriebsverfassungsrecht - merken
Auffrischung im Betriebsverfassungsrecht -

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Auf dem aktuellsten Stand im Betriebsverfassungsrecht sein; Fragen aus der Praxis klären können; Mehr Sicherheit für die tägliche BR-Arbeit gewinnen; Das Seminar richtet sich an Betriebsräte, die bereits über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht verfügen. Es eignet sich speziell für wieder gewählte Betriebsräte oder Betriebsratsmitglieder, die nach einer Unterbrechung wieder gewählt wurden. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 Betr VG erforderlich. Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. Sonst keine speziellen Voraussetzungen notwendig! Seminarveranstaltung mit Wissenvermittlung, Fallbeispielen und Praxis-Workshops Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und den Hotelkosten für etwaige Übernachtungen. +

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