W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing
Rechte und Beratungsauftrag der SBV kennenlernen; Interessen der Schwerbehinderten wirkungsvoll vertreten; Aufgaben als Vertrauensperson kompetent in der betrieblichen Praxis wahrnehmen; Das Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen schwerbehinderter Arbeitnehmer Innen und den speziellen Schutzvorschriften befasst sind. Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989; HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. ‒
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