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Weiterbildung in Gelsenkirchen auf www.jobbörse.de

1.453 Weiterbildungen in Gelsenkirchen auf Jobbörse.de

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Sozialrechtliches Vorverfahren merken
Sozialrechtliches Vorverfahren

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Wegen der Vielzahl der eingelegten Widersprüche sind für eine zügige Erledigung und Vermeidung von Gerichtsverfahren umfassende Rechtskenntnisse zum Vorverfahren unabdingbar. Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs. Ist die Entscheidung rechtswidrig, so ist dem Widerspruch abzuhelfen. Das ist z. B. der Fall, wenn der Bescheid allein unzureichend begründet wurde. Erfolgt keine Abhilfe, so erlässt die zuständige Behörde den Widerspruchsbescheid. Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt der Sozialrechtsweg, wenn das Sozialgerichtsgesetz und die zur Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften anzuwenden sind. Die Auswahl der nachfolgend aufgeführten Schwerpunkte kann auf Wunsch erweitert werden. Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter/innen, die Entscheidungen vorbereiten und in Rechtsstreitverfahren eingebunden sind. +

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Grundlagen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung SGB II merken
Abmahnung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung merken
Abmahnung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Bei Störungen im allgemeinen Verhaltens- und Leistungsbereich kommt eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur nach Ausspruch einer ordnungsgemäß erfolgten Abmahnung in Betracht. Bei Pflichtverletzungen im Vertrauensbereich verlangt die Rechtsprechung ebenfalls eine entsprechende Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn ein steuerbares Verhalten der Störung zugrunde liegt und das Vertrauen wieder hergestellt werden kann. Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer zeigen, welches Verhalten vom Arbeitgeber als vertragswidrig gerügt wird und welche Konsequenzen im Wiederholungsfalle drohen. Ohne Abmahnung und Kündigung wird das Arbeitsverhältnis im Regelfall mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze beendet. Es kann aber auch bei Erwerbsminderung oder im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden. +

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Aktuelle Neuerungen und Rechtsprechung im Umsatzsteuer- und Körperschaftssteuerrecht mit Blick auf Kommunalverwaltungen merken
Aktuelle Neuerungen und Rechtsprechung im Umsatzsteuer- und Körperschaftssteuerrecht mit Blick auf Kommunalverwaltungen

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Die Finanzämter haben die Kommunen als Steuerschuldner entdeckt. Auch die Europäische Union mit ihren zunehmenden Regulierungstendenzen erlässt immer wieder neue Rahmenbedingungen für die Besteuerung der öffentlichen Hand. BFH und EuGH orientieren sich daher seit langem nicht immer an dem Wortlaut der nationalen Steuergesetze, sondern ziehen höherwertige Grundsätze für die Rechtsprechung heran. Insbesondere die aktuelle Rechtsprechung zum Umsatzsteuerrecht (BFH-Urteil 10~11~2011) führt in den Kommunen in vielen Bereichen, so im auch im Sport- und Kulturbereich, bei der interkommunalen Zusammenarbeit sowie bei Zuschüssen zu Problemen. Lösungsvorschläge zur rechtlichen Gestaltung einschließlich der „Betrauung“ und sonstige offene Problemfelder sollen diskutiert werden. Es gilt, sich die wegweisende Rechtsprechung der Gerichte anzueignen und für die Zukunft steuerliche Handlungsoptionen zu erarbeiten. +

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Aktuelle Rechtsprechung Arbeitsrecht merken
Aktuelle Rechtsprechung Arbeitsrecht

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Für den richtigen Umgang mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen ist die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung fast noch wichtiger als in anderen Bereichen. Hier spielen neben Entscheidungen der Fachgerichte, der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sowie des Bundesarbeitsgericht, vor allem auch solche des Europäischen Gerichtshofs hinein. Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Der Arbeitsgerichte, der Landesarbeitsgerichte, des Bundesarbeitsgerichts sowie; des Europäischen Gerichtshofs. Teilnehmer/innen der Fortbildungsveranstaltung erwerben die notwendigen Kenntnisse zu den Hintergründen arbeitsgerichtlicher Entscheidungen. Es besteht die Möglichkeit – und ist gewünscht – im Informations- und Diskussionsforum Fragen zu stellen, um in der Praxis anstehende Entscheidungen rechtlich fundiert treffen zu können, die einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung standhalten. +

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Aktuelle Rechtsprechung zu ausgesuchten Fragestellungen des SGB II und SGB XII merken
Aktuelle Rechtsprechung zu ausgesuchten Fragestellungen des SGB II und SGB XII

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Im Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung – insbesondere zu ausgesuchten Fragestellungen, die aufgrund der Änderungen durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2011 ergangen sind – vorgestellt. Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter/innen, die über Sozialleistungen nach dem SGB entscheiden bzw. die für die Bearbeitung von Widersprüchen, Klagen usw. zuständig sind. Es besteht die Möglichkeit, intensiv die Umsetzung der gegenwärtigen Rechtsprechung für die Praxis zu reflektieren, und vorhandene Kenntnisse zu vervollständigen und zu vertiefen. Die nachfolgend aufgeführten Themen sind aufgrund der Aktualität im Sept. 2011 beispielhaft zu verstehen und werden bis Seminarbeginn ergänzt. +

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Aktuelle Rechtsprechung zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII - Vertiefungsseminar merken
Aktuelle Rechtsprechung zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII - Vertiefungsseminar

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Im Seminar wird ein Überblick über (tages-) aktuelle Entscheidungen der Sozialgerichte zur Regelung des § 74 SGB XII vermittelt. Die von der Rechtsprechung thematisierten Fragestellungen werden zunächst systematisch aufgearbeitet und in für die Praxis verwendbare Aussagen formuliert. Es wird eine umfassende Sammlung aktueller Rechtsprechung zu § 74 SGB XII übergeben. Die Auswahl der nachfolgend aufgeführten Schwerpunkte kann auf Wunsch erweitert werden. Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter/innen, die Entscheidungen vorbereiten und in Rechtsstreitigkeiten eingebunden sind. Es besteht die Möglichkeit, im Diskussionsforum Fragen zu stellen, um Entscheidungen rechtlich fundiert treffen zu können. Achtung: Teilnehmerinnen und Teilnehmer können uns vorab per Post oder E-Mail unter der Adresse Heidi. +

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Anforderungen des NKF-Jahresabschlusses an die Haushaltsplanung merken
Anforderungen des NKF-Jahresabschlusses an die Haushaltsplanung

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Heraus gekommen ist letztlich ein hybrides System, das die Grundfunktionalitäten der Doppik mit spezifischen Anforderungen der kommunalen Haushaltsführung vereint. Die kommunalen Spezifika sind in der Buchhaltung weitgehend abgebildet. Dem gegenüber hat die Doppik weitgehende Einflüsse auf den Haushalt und die Haushaltsplanung, der über die Abbildung von Abschreibungen und Sonderposten weit hinausgeht. In der Praxis zeigt sich oftmals, dass im Rahmen der Haushaltsplanung zahlreiche Anforderungen aus der doppischen Buchhaltung nicht oder nur rudimentär Beachtung finden. Eine Menge von Ansätzen im Jahresabschluss werden in der Praxis oftmals nicht oder kaum beplant, obgleich § 11 Gem HVO NRW als Planungsgrundsatz eine Vorwegnahme der Jahresistwerte nach bestem Wissen und Gewissen vorsieht. +

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Anlagenbuchhaltung im Echtbetrieb: Eine praxisorientierte Einführung merken
Anlagenbuchhaltung im Echtbetrieb: Eine praxisorientierte Einführung

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

An genau dieser Stelle ist die Anlagenbuchhaltung verortet. Hier haben die Dokumentations- und Buchungsschritte zu erfolgen. Die Erfahrungen aus der Umsetzung des NKF wie auch aus dem Echtbetrieb zeigen, dass genau dort die größten Praxisprobleme entstehen und Anpassungsleistungen zu vollbringen sind. Die Veranstaltung gibt einen kompakten Überblick über Grundlagen und Erfahrungen im Echtbetrieb der kommunalen Anlagenbuchhaltung. Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Mitarbeiter/-innen in Kommunalverwaltungen, die (zunächst) einen Überblick über die Aufgaben, Instrumente und Praxisimplementierung der Anlagenbuchhaltung erhalten wollen. Die Veranstaltung gibt hierzu Überblick und Orientierung, ersetzt aber für die Zielgruppe der Anlagenbuchhalter/-innen keineswegs das umfassende Kursprogramm „Fachkraft Anlagenbuchhaltung“ des ifV. +

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Antragsteller mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit - Anspruch und Leistungsausschluss SGB II merken
Antragsteller mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit - Anspruch und Leistungsausschluss SGB II

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter bearbeiten täglich Anträge von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, was zwingend Grundkenntnisse im Ausländerrecht und im Hinblick auf die Besonderheiten des SGB II erfordert. Je nach Aufenthaltstitel ist ein Anspruch oder ein Leistungsausschluss gegeben. Ohne die notwendigen Kenntnisse zu den verschiedenen Aufenthaltstiteln ist eine fachliche Beratung und Sachbearbeitung nicht möglich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in der Fortbildungsveranstaltung einen Einblick in alle relevanten Aufenthaltstitel mit den jeweiligen Folgen für den SGB II; Anspruch. Anschließend können Anträge schneller und effektiver bearbeiten mit der entsprechenden Rechtssicherheit bearbeitet werden. Die Teilnehmer/innen des Seminars erhalten Gelegenheit, praktische Beispiele aus ihrem Arbeitsalltag einzubringen. +

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Interessante Fachschulen in Gelsenkirchen

Internationale/r Fashion Designer/in , Internationale/r Fashion Journalist/in & Stylist/in , Fashion Marketing Manager/in merken
Fashion Design Institut

Fashion Design Institut | Düsseldorf

Durch; unsere hochqualifizierten und in der Industrie international anerkannten Dozenten wirst du optimal auf deinen; späteren Werdegang in der Fashion-Welt vorbereitet. Die regelmäßigen Ausflüge zu den Top Ateliers der Welt; (Dior, Louis Vuitton, Fendi usw.) und den Gastdozenten (Versace, Missoni, Atelierleiter Chanel usw.); ermöglichen es dir direkt Kontakte zu bekommen. Staatlich anerkannte berufsbildende Ergänzungsschule. Internationale/r Fashion Designer/in; Internationale/r Fashion Journalist/in & Stylist/in; Fashion Marketing Manager/in: Ausbildungsdauer: 3 Jahre; Voraussetzungen: Abgeschlossene 10. Klasse und Interesse an Mode; Ausbildungsinhalte: Kunst- und Kostümgeschichte, Textiltechnologie, Social Medien, Adophe Cloud, Fashion Design, BWL, Trend Analyse, Marketing, Public Relation, Styling, Fashion Marketing, Fashion Management, Fashion Show, Fashion Event, Schuh- und Schmuckerstellung, Existenzgründung; Ausbildungsgebühr: 440,00 Euro monatlich; Finanzierungsmöglichkeiten: Schüler-BaFöG; weitere Informationen unter https://www.bafög.de/de/bafoeg-fuer-schuelerinnen-und-588.php; Anmeldeverfahren: Es werden benötigt: Ein Lebenslauf, Kopie des Personalausweises und ein persönliches Gespräch. +
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