Um als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit tätig zu werden, ist nach § 6 der MPBetreibV eine medizinische, naturwissenschaftliche, pharmazeutische oder technische Ausbildung notwendig.#Übersicht über die relevanten Gesetze und Verordnungen (MDR, IVDR, geschichtliche Entstehung) Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit Anforderungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Führen von Medizinproduktebüchern, Führen des Bestandsverzeichnisses, Sicherheitstechnische Kontrollen, messtechnische Kontrollen und weitere Prüfungen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfungen, Einweisung von Anwendern, Qualifikationen von Anwendern, beauftragten Personen und Instandhaltern Anforderungen aus der Medizinprodukte- Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV), Meldung von Vorkommnissen, Verhalten im Schadensfall Beschaffung und Einkauf von Medizinprodukten Weitere gesetzliche Anforderungen (Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen) Praktische Organisationshilfen und Anleitungen Ergänzungen der MPBetreibV #Unser Seminar zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vermittelt Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten für eine Tätigkeit als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit. ‒ +
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