Haus der Technik e. V. | Essen
Zum Thema: Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung; Betr SichV) regelt im Anhang 2 die Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Im Abschnitt 3 (Explosionsgefährdungen) wird gefordert, dass eine zur Prüfung befähigte Person ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten muss. Das HDT-Seminar "Weiterbildung im Explosionsschutz" erfüllt diese Forderung. Teilnehmerkreis: Alle Personen, die u. a. im Explosionsschutz tätig sind und vorhandenes Explosionsschutz-Wissen aktualisieren möchten. Vor allem: VEFK – Verantwortliche Elektrofachkraft in Chemiebetrieben, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Explosionsschutzbeauftragte, Anlagen-Planer, Leiter der Instandhaltung, Fachkräfte für Elektro und Mechanik mit Schwerpunkt Errichtung und Instandhaltung von Anlagen. ‒
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