Haus der Technik e. V. | Berlin
Neben der Eignung der in den Gefährdungsbeurteilungen festgelegten Sicherheitsmaßnahmen, bestimmt die Qualität der praktischen Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahmen das Niveau der Arbeitssicherheit. Hierzu wird im Seminar der Stand Technik gemäß ISO-Managementsystemen mit „High Level Struktur“ (HLS) herangezogen und gezeigt, wie sich die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten systematisch und kontinuierlich im Rahmen eines wirksamen Sicherheitsmanagements steuern lässt. Dabei hat die praktische Erfüllung der Anforderungen des nationalen Arbeitsschutzrechts Vorrang vor der formalen Erfüllung von Managementsystem-Normen. Zum Thema: Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers für eine geeignete Organisation zur Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen. Diese Anforderungen sind unbestimmt, wodurch sich die Anforderungen an ihre Erfüllung am jeweiligen Stand der Technik orientiert. ‒
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