Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts #Aufbau und Ziele der Umweltgesetzgebung, insbesondere BImSchG mit seinen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften #Durchführung des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG #Behördliche Überwachung #Funktion, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz *Überwachung und Begrenzung von Emissionen sowie Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen und schädlichen Umwelteinwirkungen #TA Luft; Beurteilung von Luftschadstoffen #Bewertung von Gerüchen #Messtechnik zur Überwachung von Emissionen #Ausbreitungsmodelle, gesetzliche Grundlagen *Lärm und Erschütterungen *Chemische und physikalische Eigenschaften von (Luft) -Schadstoffen *Emissionserklärung nach der 11. BImSchV *Anlagen- und Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung des Standes der Technik *Sparsame und effiziente Energieverwendung *Vermeiden, Vermindern und Verwerten von Abfällen *Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz Teilnehmerkreis: Betreiber/innen genehmigungsbedürftiger Anlagen, die gemäß § 53 Blm SchG in Verbindung mit der 5. Blm SchV einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen müssen, Mitarbeiter/innen von Messstellen, Behörden, Sicherheitsfachkräfte und -ingenieure/innen, Mitarbeiter/innen von Ingenieur- und Gefahrstoffbüros, die später als externe Beauftragte arbeiten wollen, Mitarbeiter/innen von Berufsgenossenschaften, Gutachter/innen Abschluss: Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie. ‒ +
mehr erfahren
Heute veröffentlicht