W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing
Die Betriebsratswahl rechtssicher vorbereiten und durchführen; Verfahrensfehler ausschließen; Alles zu den Rechten und Pflichten des Wahlvorstands erfahren; Mitglieder des Wahlvorstands und Betriebsräte, die mit der Durchführung der Wahl betraut sind, in Betrieben mit über 50 Arbeitnehmern. Von 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann der Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber auch das vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren. Ohne Vereinbarung gilt das normale Wahlverfahren. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 6 Betr VG in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Betr VG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich, die an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beteiligt sind. Dies gilt auch für Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten. ‒
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