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Weiterbildung bei Umweltinstitut Offenbach Gmbh auf www.jobbörse.de

69 Umweltinstitut Offenbach Gmbh Weiterbildungen auf Jobbörse.de

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Die Kostenkonzeption des Bundes-Bodenschutzgesetzes merken
Die Kostenkonzeption des Bundes-Bodenschutzgesetzes

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Online-Live-Seminar

Eintägiges Praxsisseminar unter besonderer Berücksichtigung der Altlastenthematik Beschreibung Augen auf beim Grundstückskauf!„Altlast bedeutet immer auch Kostenlast.“ Diesem Grundsatz folgt das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1999. Auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Februar 2000 zur Begrenzung der Haftung des Grundstückseigentümers hat sich dies nicht grundlegend geändert. Das Seminar dient zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für Sachverständige für Altlasten. Die Haftung des Verursachers oder des Grundstückseigentümers kann gerade bei Altlasten in die Millionen gehen. Wie die Vielzahl von Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit der Sanierungsverpflichtung beweist, sind die Fälle, in denen das Vorhandensein einer Altlast über das wirtschaftliche Schicksal des Verantwortlichen entscheidet, nicht gerade selten. +

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Abfallbeauftragter im Gesundheitswesen merken
Abfallbeauftragter im Gesundheitswesen

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Online-Live-Seminar, Offenbach

Die Einrichtungen des Gesundheitswesens – Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Arztpraxen und medizinische Labors – erzeugen besondere Arten von Abfällen, die nicht üblicherweise in Unternehmen anfallen (Amputate, Abfälle, die dem Strahlenschutz unterliegen, infektiöse Abfalle:). Diese Abfälle erfordern bei der Entsorgung teilweise eine völlig andere Vorgehensweise wie die üblichen „Regelabfälle“ (das soll nicht heißen, dass diese nicht bereits schwierig genug sind). Im Zusammenspiel mit Hygiene-, Gefahrgut- und administrativen Fragen ergibt sich in Einrichtungen des Gesundheitswesens ein weitgehend einzigartiges Gebilde, welches eine spezielle, branchenbezogene Fortbildung rechtfertigt. Nicht zuletzt soll dieses Seminar auch die Optimierung der Kostenseite beleuchten, da nahezu alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter enormen Kostendruck stehen. +

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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) - Aufrechterhaltung der fachlichen Anerkennung (Aufbaukurs) merken
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) - Aufrechterhaltung der fachlichen Anerkennung (Aufbaukurs)

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Online-Live-Seminar, Frankfurt

3.3; Beschreibung; Erhalt der Fachkunde zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“. Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben zur Unfallverhütung des Vereins Deutscher Elektrotechniker (DIN VDE 0100 VDE 0105-100) und den DGUV-Vorschriften. Wer unter „Leitung und Aufsicht“ einer Elektrofachkraft gewisse elektrotechnische Tätigkeiten erledigt, muss mindestens eine elektrotechnisch unterwiesene Person sein. Diesen Status gilt es mit regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten. Die Auffrischung der dazu notwendigen Kenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes und die Auffrischung der elektrotechnischen Grundlagen zum Erhalt der Fachkunde erhalten Sie in dieser Schulung. Inhalte; Rechtliche Grundlagen; Neuerung wichtiger Regelwerke; Grundlagen der Elektrotechnik; Gefahren des elektrischen Stromes; Schutzmaßnahmen; Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen im Bereich Elektrotechnik; Wichtige Betriebsmittel in elektrischen Anlagen; Quittieren von Schutzeinrichtungen; Praktische Messübungen an bereitgestellten elektrischen Bauteilen; Lernerfolgskontrolle. +

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Befähigte Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste merken
Befähigte Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Frankfurt, Online-Live-Seminar

Ziele; Die Teilnehmer erwerben die erforderlichen Kenntnisse, um als befähigte Person die nach der Betr SichV geforderten wiederkehrenden Prüfungen von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten vorzunehmen. Inhalte; Normen und Vorschriften; Auszüge Betr SichV, TRBS 2121; Teil 1; 2; Bedeutung und Stellung der befähigten Person; Aufgaben der befähigten Person nach TRBS 1203; Vorstellung der Leiter- und Fahrgerüstarten; Bestimmungsgemäße Verwendung von Steiggeräten (Leitern und Fahrgerüste); Gefährdungen von Personen durch Absturz; Sicherheitsgerechter Umgang; Anforderungen für eine fachgerechte Instandsetzung; Regelmäßige und wiederkehrende Prüfungen; Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten. Praxisteil: Prüfung der Arbeitsmittel: Leitern, Tritte sowie Fahrgerüste; Prüfung der vermittelten Inhalte. Zielgruppe; Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber und Beschäftigte, die technische Arbeitsmittel (Leitern, Tritte sowie Fahrgerüste) bereitstellen und benutzen. +

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Auffrischung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGe-Koordinator) merken
Auffrischung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGe-Koordinator)

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Online-Live-Seminar

Eintägiges Online-Seminar zur Auffrischung der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30. Eine regelmäßige Fortbildung ist im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) notwendig. Beschreibung; SiGe-​Koordinatoren; Update 2022; Neue Vorschriften zum Arbeitsschutz! Verlieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz durch fehlende Fortbildung! Der Wandel im Arbeitsschutzbereich bringt den Erlass neuer Vorschriften oder die Neuerung vorhandener Arbeitsschutzvorschriften mit sich. Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und die DIN 4420 sind nur ein Teil dieser neuen oder erneuerten Vorschriften. Aufgrund dieser Flut neuer Vorschriften ist es für die Koordinatoren meist schwierig, eine Übersicht über die Neuerungen zu erlangen und damit auf dem neuesten Stand zu bleiben. +

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Arbeiten in Silos, Behältern und engen Räumen – Grundlagen merken
Arbeiten in Silos, Behältern und engen Räumen – Grundlagen

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Frankfurt

Weiterbildungsnachweis nach dem Arbeitsschutzgesetz § 12 und DGUV Vorschrift 1 „Grundlagen der Prävention“, § 4; DGUV Regel 113-004Beschreibung In vielen Bereichen gehört das Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen (z. B. Instandsetzung-, Wartungs-/Reinigungsarbeiten) in denen Gefahren durch Stoffe, Zubereitungen oder Einrichtungen bestehen/ entstehen können, zum Alltag. Die Vergangenheit zeigte oft, dass das Betreten von bzw. das Arbeiten in Behältern und engen Räumen mit tödlichen Folgen für die Beschäftigten enden kann, wenn Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten wurden bzw. die Gefährdungsbeurteilung nicht alle Gefährdungspotentiale berücksichtigt hat. Wegen des sehr hohen Gefährdungspotenzials sind die Personen für ihre Tätigkeit im Bereich „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“ gem. +

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Einführung in den Explosionsschutz - Theorie und Experimentalvortrag

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Frankfurt

Die Ausbildung erfolgt sowohl auf der Basis theoretischer Grundlagen als auch anhand von Experimenten, die das Verhalten von Gasen, Flüssigkeiten bzw. Stäuben aufzeigen. Inhalte Die Betriebssicherheitsverordnung (Regelungen zum Explosionsschutz) Die Technischen Regeln zum Explosionsschutz (TRBS) Entwicklung in der EU (Atex) Begriffe des Explosionsschutzes (Brand, Verpuffung, Detonation) Sicherheitstechnische Kenngrößen Zündquellen Gefährdungsbeurteilung; explosionsgefährdete Bereiche (Zonen) Primärer, sekundärer und tertiärer Explosionsschutz Zündschutzarten (elektrisch, mechanisch) Erläuterung der Klassifizierung explosionsgefährdeter Bereiche an einem Beispiel Physikalisches Verhalten von brennenden Gasen und Flüssigkeiten Brandschutz bei verschiedenen Sauerstoffkonzentrationen Erstickende Gase Löschmittel und Löschvorgänge Zielgruppe , Teilbereichsmeister, Anlagenfahrer, Labormitarbeiter und Personen, die Grundkenntnisse im Explosionsschutz für ihre Arbeit benötigen. +

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Das Elektronikgerätegesetz (ElektroG) merken
Das Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Online-Live-Seminar

Mit der geplanten Novelle zum ElektroG, dem neuen Batteriegesetz und einem Ausblick auf die Behandlungs VO; Beschreibung; Das ElektroG – Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten – ist am 20. Oktober 2015 in Kraft getreten (zuletzt geändert im Juni 2017). Neben der Umsetzung des europäischen Rechtes soll in der Novelle bei den bisherigen Regelungen nachgesteuert werden. Die neuen gesetzlichen Regelungen treffen viele abfallrechtliche Akteure: Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller, gewerbliche Sammler und nicht zuletzt auch einzelne Abfallerzeuger werden betroffen sein. Der angebotene Lehrgang soll die vielfältigen Verflechtungen der Neuregelungen unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen transparent darstellen. +

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Abfallrecht in der Praxis merken
Abfallrecht in der Praxis

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Offenbach, Online-Live-Seminar

Sorgfaltspflichten: Beschreibung der betrieblichen Sorgfaltspflichten, Schaffung u. Fortentwicklung von rechtssicheren Betriebsorganisationen, das „abfallrechtliche Pflichtenheft“ als betriebliches Instrument, Grundregeln rechtssicheren Handelns in der betrieblichen Praxis, Fehlerquellen im betrieblichen Alltag und der richtige Umgang mit der Abfallbehörde; Der rechtliche Rahmen bei der Beauftragung “Dritter” mit der Entsorgung, Haftungsrisiken bei fehlgeschlagenen Entsorgungsvorgängen, strafrechtliche Kriterien bei der “Beauftragung Dritter”, rechtliche Stellung von Entsorgungsfachbetrieben im “Entsorgungsgeschäft”, “Die Not kennt kein Gebot” – der Umgang mit Notfallsituationen im Betrieb. Entsorgungsverträge; Stellung von Entsorgungsverträgen im Rahmen von abfallrechtlichen Dienstleistungen (ein Entsorgungsnachweis ist kein Entsorgungsvertrag), was passiert im „Eventfall“ ohne Entsorgungsvertrag (die Rolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen), was sollte in einem Entsorgungsvertrag stehen. +

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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Forschung und Technik merken
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Forschung und Technik

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Offenbach, Online-Live-Seminar

Der vorliegende Lehrgang dient zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 Strl SchV und ist gemäß § 51 Strl SchV durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz staatlich anerkannt. Die Anerkennung gilt für die Aktualisierung der Fachkunde von Personen der Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S4.1, S4.2, S4.3, S5, S6.1 und S6.2 gemäß Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strl SchV). Ziele; Aktualisierung/Aufrechterhaltung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung (Strl SchV) alle 5 Jahre; Vermittlung des notwendigen Wissens und der notwendigen Fertigkeiten gemäß § 47 Abs. +

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