LOHNAKAD GmbH | TEAMS
Zum 1. Januar 2027 kommt es aufgrund der außerordentlichen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu einer Besonderheit: Künftig sind drei unterschiedliche Jahresarbeitsentgeltgrenzen bei der Prüfung der Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit von Beschäftigten relevant. Was bedeutet das für die tägliche Personalarbeit und Entgeltabrechnung? Welche Jahresarbeitsentgeltgrenze ist für welchen Beschäftigten maßgeblich? Und worauf ist insbesondere bei Bestandsfällen, Arbeitgeberwechseln und der vorausschauenden Prüfung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zu achten? In diesem kompakten Kurzwebinar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die neue Systematik ab 2027 und erfahren, wie die unterschiedlichen Jahresarbeitsentgeltgrenzen korrekt eingeordnet und angewendet werden. Seminarthemen: Die drei Jahresarbeitsentgeltgrenzen ab 1. Januar 2027 im Überblick. Für wen gilt welche Grenze? ‒
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