Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen
Wegen der Vielzahl der eingelegten Widersprüche sind für eine zügige Erledigung und Vermeidung von Gerichtsverfahren umfassende Rechtskenntnisse zum Vorverfahren unabdingbar. Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs. Ist die Entscheidung rechtswidrig, so ist dem Widerspruch abzuhelfen. Das ist z. B. der Fall, wenn der Bescheid allein unzureichend begründet wurde. Erfolgt keine Abhilfe, so erlässt die zuständige Behörde den Widerspruchsbescheid. Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt der Sozialrechtsweg, wenn das Sozialgerichtsgesetz und die zur Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften anzuwenden sind. Die Auswahl der nachfolgend aufgeführten Schwerpunkte kann auf Wunsch erweitert werden. Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter/innen, die Entscheidungen vorbereiten und in Rechtsstreitverfahren eingebunden sind. ‒
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