Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen verstehen und bearbeiten eigenverantwortlich Aufgaben im Bereich Personal, Qualitätsmanagement sowie allen weiteren Bereichen der betriebswirtschaftlichen Steuerung einer Einrichtung im Sozial- und Gesundheitswesen. Der Abschluss "geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK" entspricht der DQR-Stufe 6. Inhalt: Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse; Steuern von Qualitätsmanagementprozessen; Gestalten von Schnittstellen und Projekten; Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen; Führen und Entwickeln von Personal; Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen. Es findet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung vor der jeweiligen IHK statt. Zulassungsvoraussetzungen: Am Seminar kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der seine Kenntnisse erweitern will. Wer auch die Prüfung vor der IHK ablegen will, muss folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: Im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen, handwerklichen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt eine mindestens einjährige Berufspraxis; oder; eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis; oder; ein mit Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis; oder; eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis; oder; insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. ‒ +
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