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Weiterbildung im Bereich Beamtenrecht auf www.jobbörse.de

4 Beamtenrecht Weiterbildungen auf Jobbörse.de

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Umschulung zum/zur Verwaltungsfachangestellten merken
Umschulung zum/zur Verwaltungsfachangestellten

Comhard Gesellschaft für Bildung und Personalentwicklung mbH | Berlin

Einführung in die Umschulung; Einführung in das Berufsbild; Einführung in das juristische Denken; Informationstechnik; Kommunikation und Selbstvermarktung. Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahren. Allgemeines Verwaltungsrecht; Verwaltungstechnik; Polizei- und Ordnungsrecht. Wirtschafts- und Sozialkunde. Privatrecht / BGB; Berliner Verfassungsrecht; Staatsrecht / Öffentliches Recht; Wirtschaftslehre. Verwaltungsbetriebswirtschaft. Haushaltsrecht; Rechnungswesen; Betriebliche Organisation und Unternehmensformen. Personalwesen. Tarif- und Arbeitsrecht; Beamtenrecht. Sozialhilferecht; Projekt Politik; Reflexionsphase (2x pro Woche). Praktikum. Sie absolvieren zwei Mal drei Monate ein betriebliches Praktikum, von denen eines zwingend in einer Einrichtung des Landes Berlin stattfinden muss. Sie werden bei der VAK folgende Prüfungen ablegen: Schriftliche Prüfung: Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren: Polizei- und Ordnungsrecht oder Sozialhilferecht. Personalwesen: Tarif- und Arbeitsrecht; Beamtenrecht. +

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Grundlagen der Leistungsbewertung durch Beurteilung und Vermeidung von Beurteilungsfehlern

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Ernennungen / Beförderungen sind speziell nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen. Die Akzeptanz getroffener Entscheidungen bei Beamten / Beamtinnen ist wesentlich davon abhängig, ob sie „gerecht“ beurteilt worden sind. Weniger das Ergebnis als die Wahrnehmung über die Art und Weise, wie eine Entscheidung zustande kommt, ist dabei häufig entscheidend. Je transparenter das Verfahren und Ergebnis ist, desto eher wird es als fair empfunden und der Eindruck von Willkür vermieden. Gelingt es Erst- und Zweitbeurteiler deutlich zu machen, dass es zu einer Leistungsfeststellung keine Alternative gibt, wird sie im Regelfall akzeptiert. +

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Personalrecht Polizeivollzugsdienst - Beförderung von Polizeivollzugsbeamten / Polizeivollzugsbeamtinnen merken
Personalrecht Polizeivollzugsdienst - Beförderung von Polizeivollzugsbeamten / Polizeivollzugsbeamtinnen

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Beförderungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität, unter Beachtung der Förderung von Frauen vorzunehmen. Die Akzeptanz von Polizeivollzugsbeamten / Polizeivollzugsbeamtinnen ist wesentlich davon abhängig, ob sie sich benachteiligt fühlen. Je transparenter der Beförderungsprozess ist, desto eher wird das Ergebnis anerkannt und Störungen im dienstlichen Bereich vermieden. Bei Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens können Rechtsstreitigkeiten mit langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen und entsprechenden Kosten vermieden werden. Die Auswahl der nachfolgend aufgeführten Schwerpunkte kann auf Wunsch erweitert werden. Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter/innen, die die Beförderungsvoraussetzungen kennen und Verfahrensfragen beherrschen müssen. +

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Teilzeitarbeit und besondere Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst merken
Teilzeitarbeit und besondere Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst

Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen

Teilzeitarbeit in ihrer vielfältigen Form kann nur die Antwort darauf sein. Flexible Arbeitsverträge und eine flexible Arbeitszeitgestaltung führen durchaus zu mehr Produktivität und mehr Arbeitszufriedenheit und erlauben mehr Beschäftigung. Arbeitszeitmodelle müssen für die jeweilige Behörde maßgeschneidert sein. Entscheidungen der Personalverwaltung versprechen Erfolg, wenn sie sowohl für die Dienststelle als auch für die Beschäftigten Vorteile bringen. Mit der Förderung der Teilzeitarbeit hat der öffentliche Dienst seit jeher eine Vorbildfunktion eingenommen. Das Beamtenrecht kennt vergleichbare Strukturen. Teilnehmer/innen der Fortbildungsveranstaltung erwerben Kenntnisse zu den Möglichkeiten und Grenzen flexibler Beschäftigungsverhältnisse. Die Fortbildung richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter/innen der Personalabteilungen oder Fachbereiche, Dezernate usw. der Landes- und Kommunalverwaltungen, die mit Personalangelegenheiten befasst sind sowie an Gleichstellungsbeauftragte und Personalratsmitglieder. +

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