Institut für Verwaltungswissenschaften | Gelsenkirchen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter bearbeiten täglich Anträge von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, was zwingend Grundkenntnisse im Ausländerrecht und im Hinblick auf die Besonderheiten des SGB II erfordert. Je nach Aufenthaltstitel ist ein Anspruch oder ein Leistungsausschluss gegeben. Ohne die notwendigen Kenntnisse zu den verschiedenen Aufenthaltstiteln ist eine fachliche Beratung und Sachbearbeitung nicht möglich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in der Fortbildungsveranstaltung einen Einblick in alle relevanten Aufenthaltstitel mit den jeweiligen Folgen für den SGB II; Anspruch. Anschließend können Anträge schneller und effektiver bearbeiten mit der entsprechenden Rechtssicherheit bearbeitet werden. Die Teilnehmer/innen des Seminars erhalten Gelegenheit, praktische Beispiele aus ihrem Arbeitsalltag einzubringen. ‒
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