Retail Operating Company Deutschland GmbH | Schönwalde-Glien
mehr erfahren - merken Heute veröffentlicht
Retail Operating Company Deutschland GmbH | Schönwalde-Glien
Retail Operating Company Deutschland GmbH | Linthe
DACHSER SE | Ungerhausen
Takko Fashion GmbH | Telgte
voestalpine Automotive Components Nagold GmbH & Co. KG | Nagold
MAN Energy Solutions SE | Augsburg
Stadtverwaltung Singen | Singen
Bundesagentur für Arbeit | Regensburg
Bundesagentur für Arbeit | Neumarkt
Optik Schlemmer GmbH & Co. KG | Nürnberg
Die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB) ist eine staatliche finanzielle Beihilfe für Auszubildende, die sich über die Dauer der gesamten Ausbildung erstrecken kann und die monatlich ausgezahlt wird.
Ziel von BAB ist es, den Auszubildenden unter die Arme zu greifen, deren Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Zu den Lebenshaltungskosten während der Ausbildung zählen, unter anderem, Miete, Lebensmittel und die Fahrt zur Ausbildungsstelle.
Anders, als viele andere staatliche Förderungsleistungen, muss die Berufsausbildungsbeihilfe später nicht wieder zurückgezahlt werden.
Zuständig für die Bearbeitung und Genehmigung von BAB ist die Agentur für Arbeit.
Um BAB zu erhalten, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Grundvoraussetzung für die Auszahlung von BAB ist es, dass die Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf absolviert wird.
Sowohl betriebliche als auch nicht betriebliche Ausbildungen werden durch BAB gefördert, nicht aber private oder rein schulische Ausbildungen, die nicht zu einem anerkannten Abschluss führen. Damit die Berufsausbildungsbeihilfe genehmigt wird, muss außerdem mindestens eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
Ja, für Personen mit Behinderung gelten folgende Sonderregeln:
Keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben Personen, die:
Der BAB Höchstsatz beträgt ca. 723 Euro. Diese Summe setzt sich zusammen aus:
Zusätzlich zu dem BAB Höchstsatz können ausbildungsbezogene Fahrtkosten erstattet werden, in Höhe von etwa 476 Euro.
Wer BAB beantragt, muss sich allerdings darüber im Klaren sein, dass der Höchstsatz oft nicht ausgezahlt wird, da in die Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe noch andere Faktoren einfließen.
Zu diesen Faktoren zählt auch das Einkommen der Eltern. Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen finanziellen Beitrag zum Unterhalt ihrer Kinder zu leisten, solange diese noch nicht 18 Jahre alt sind und in einigen Fällen auch über das 18. Lebensjahr hinaus.
Eine Ausnahme von dieser Verpflichtung gibt es nur, wenn die Eltern nachweislich selbst nicht finanziell in der Lage sind, einen Beitrag zum Unterhalt ihrer Kinder zu leisten und ihr Einkommen den gesetzlichen Freibetrag nicht überschreitet.
Wer möchte, kann BAB-Rechner online nutzen, um unverbindlich selbst zu ermitteln, wie hoch die monatliche Berufsausbildungsbeihilfe im eignen Fall vermutlich ausfallen würde.
BAB wird bei der regional zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragt.
Einreichen können Bewerber den Antrag entweder online, oder über den Postweg. Der Antragsvordruck ist bei der Arbeitsagentur in Papierform erhältlich, oder als Dokument online, das bei Bedarf auch gedruckt werden kann.
Wer den Antrag online stellt, muss der Arbeitsagentur in vielen Fällen wichtige Nachweise trotzdem per Post zusenden.
Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, kann er online oder via Post bei der Arbeitsagentur eingereicht werden, die dann mit der Bearbeitung beginnt und den Anspruch auf BAB prüft.
Da das Prüfen einige Zeit in Anspruch nehmen kann und eventuell weitere Nachweise gefordert werden, sollten Auszubildende ihren Antrag frühzeitig einreichen. Antragssteller sollten eine Bearbeitungszeit von mindestens einem Monat einkalkulieren, obwohl es sowohl schneller gehen als auch ein bisschen länger dauern kann.
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingereicht wurde. Ein Anspruch auf Förderung für einen Zeitpunkt vor dem Einreichen des Antrags kann nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.
Es besteht die Möglichkeit, über den gesamten Ausbildungszeitraum BAB zu erhalten. Auszubildende können BAB beantragen, sobald sie einen Ausbildungsvertrag sicher in der Tasche haben, selbst wenn die Ausbildung erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.
Wer ab dem ersten Monat der Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe erhalten möchte und auf das Geld angewiesen ist, sollte den Antrag auch bereits nach dem Unterzeichnen des Ausbildungsvertrages einreichen, da sich die Bearbeitungszeit bei der Arbeitsagentur über einige Wochen ziehen kann.
Bewilligt die Arbeitsagentur den Antrag, erhalten die Auszubildenden:
Nach Ablauf der 18 oder 12 Monate können die Empfänger einen Antrag auf Verlängerung der Berufsausbildungsbeihilfe stellen, sofern die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist, die Regelzeit aber eingehalten wurde.
Dadurch ist es möglich, dass BAB über die Dauer der gesamten Ausbildung gezahlt wird. Wer Anspruch auf BAB hat, alle Anträge fristgerecht einreicht und die wichtigen Nachweise vorlegt, hat durch die Berufsausbildungsbeihilfe eine gute Förderungsmöglichkeit während der Ausbildung, die es sich lohnt zu nutzen.
Bei offenen Fragen bietet sich das direkte Gespräch mit einem Berater der Arbeitsagentur an. Das gilt auch bei komplizierten Fällen, auf die sich die allgemeinen Regeln der Berufsausbildungsbeihilfe nicht ohne Weiteres anwenden lassen.