Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in der Pflege sowie für Fort- und Weiterbildungen sind Sie als Lehrkraft verantwortlich. Sie übernehmen Klassenlehrerfunktionen, erstellen und bewerten Leistungskontrollen, betreuen Schüler in Theorie, Praxis und Praktikum, organisieren staatliche Prüfungen und führen Kurse. Um diese Aufgaben erfolgreich zu meistern, benötigen Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Sozialpädagogik oder vergleichbar, eine pflegerische Ausbildung mit Studienbereitschaft oder einen anderen berufsspezifischen Hochschulabschluss mit pädagogischer Zusatzqualifikation. Idealerweise verfügen Sie über Berufserfahrung im Pflegebereich, Lehrerfahrung, soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Weiterbildung und Curriculum-Entwicklung. ‒ +
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