MORAVIA Akademie | Bremen-Delmenhorst, Filderstadt, Dortmund, Aachen-Stolberg, Rüsselsheim, Hamburg
Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten: Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Inhalte: Rechtliche Grundlagen: Nationales- und internationales Regelwerk; Berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8; Betriebssicherheitsverordnung; Berücksichtigung der Angaben des Herstellers (Betriebsanleitung); Möglichkeiten der Inventarisierung von Arbeitsmitteln (WHZG); Berechnung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer von kraftbetätigten Hubzügen. ‒
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