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Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Fachkunderichtlinie Technik für die Tätigkeitsgruppe R3 merken
Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Fachkunderichtlinie Technik für die Tätigkeitsgruppe R3

TÜV SÜD Akademie GmbH | Online

Modul RM gemäß Fachkunderichtlinie Technik *Naturwissenschaftliche Grundlagen #Strahlenphysikalische Grundlagen #Dosisbegriffe und -einheiten *Gesetzliche Grundlagen #Strahlenschutzgesetz (Strl SchG) #Strahlenschutzverordnung (Strl SchV) #Andere gesetzliche Vorschriften (ArbschG, MPDG) *Maßnahmen und Verhalten bei außergewöhnlichen Ereignisabläufen oder Betriebszuständen *Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten #Kennzeichnungspflicht, Entscheidungs- oder Verantwortungsbereiche (Befugnisse), Überwachung und Kontrollen #Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, Rechtsstellung, Organisation des Strahlenschutzes, Unterweisung #Strahlenschutzanweisungen, Strahlengrundsätze, Mitteilungen *Röntgengeräte und Störstrahler #Aufbau und Funktion verschiedener Gerätetypen #Apparativer und funktioneller Strahlenschutz #Fehlerquellen an Strahlenschutzeinrichtungen #Wartung und Instandsetzung #Bauartzulassung #Behördlich vorgeschriebene Prüfungen *Prüfung Teilnehmerkreis: *Zukünftige Strahlenschutzbeauftragte *Mitarbeiter, die Hoch-, Voll-, Basisschutzgeräte bedienen *Mitarbeiter, die Tätigkeiten nach der Fachkundegruppe R3 durchführen, z. B. in den Bereichen #Industrie #Lebensmittelherstellung #Flughäfen / Frachtkontrollen #Justizvollzugsanstalten #Zoll #Banken #Poststellen #Sicherheitsdienste Abschluss: Zertifikat der TÜV SÜD Akademie. +

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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 48 StrlSchV i.V.m. der FK-RL Technik merken
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 48 StrlSchV i.V.m. der FK-RL Technik

TÜV SÜD Akademie GmbH | Online

Module ARA, ARG und ARQ der Fachkunde-Richtlinie Technik *Naturwissenschaftliche Grundlagen #Strahlenphysikalische Grundlagen #Dosisbegriffe und -einheiten *Gesetzliche Grundlagen des Strahlenschutzes #Anwendung des Strl SchG und der Strl SchV in der Technik #Aufgaben und Pflichten des SSV und SSB #Maßnahmen und Verhalten bei außergewöhnlichen Ereignisabläufen oder Betriebszuständen *Strahlenbiologische Grundlagen #Strahlenwirkung #Strahlenschäden #Strahlenrisiko *Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition *Röntgeneinrichtungen #Aufbau und Funktion von verschiedener Gerätetypen #Apparativer und funktioneller Strahlenschutz #Bauartzulassung *Qualitätssicherung bei medizinischen Röntgeneinrichtungen #Diagnostische Referenzwerte #Abnahmeprüfung #Sachverständigenprüfung #Konstanzprüfung #Aufzeichnungsfristen zur Qualitätssicherung #Qualitätssicherung durch ärztliche Stellen *Prüfung Teilnehmerkreis: *Personen der Fachkundegruppen R3, R4 nach Modul ARG *Personen der Fachkundegruppen R1, R2, R5, R7 und R8 nach Modul ARG und ARA *Personen der Fachkundegruppe R6 nach Modul ARG, ARA und ARQ Voraussetzungen: Nachweis über den Erwerb bzw. Aktualisierung der Fachkunde Abschluss: Zertifikat der TÜV SÜD Akademie. +

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Laserschutzbeauftragter nach OStrV und TROS - Basiskurs spezielle Laseranwendungen merken
Laserschutzbeauftragter nach OStrV und TROS - Basiskurs spezielle Laseranwendungen

TÜV SÜD Akademie GmbH | Online

Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung #Prinzip und Eigenschaften eines Lasers #Expositionsdauer und deren Grenzwerte #Laserklassen und deren Bedeutung *Biologische Wirkung von Laserstrahlung #Gefährdungen des Auges und der Haut #Indirekte Auswirkung der Laserstrahlung *Lasersicherheit und -schutz #Substitutionelle, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip) #Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung *Der Laserschutzbeauftragte (LSB) #Bestellung, Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten #Checklisten, Dokumentation #Unterweisung der Mitarbeiter *Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik #Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke *Praxis Lasersicherheit: Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung *Prüfung Teilnehmerkreis: *Zu bestellende Laserschutzbeauftragte in der Vermessungstechnik *Zu bestellende Laserschutzbeauftragte im Kosmetikbereich *Zu bestellende Laserschutzbeauftragte für Bühnen- oder Showlaser Voraussetzungen: Sie verfügen über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung (jeweils mindestens zwei Jahre) oder verfügen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung (TROS-Laserstrahlung Teil Allgemeines, Kapitel 5.1 (1)). +

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Aktualisierungskurs für Laserschutzbeauftragte merken
Aktualisierungskurs für Laserschutzbeauftragte

TÜV SÜD Akademie GmbH | Online

Aktualisierung und Änderung im Aufgabengebiet des Laserschutzbeauftragten *Der Laserschutzbeauftragte aus Sicht der OStrV und der TROS Laserstrahlung (aktueller Stand: November 2018) #Rechte, Regeln und Grundlagen der Technik *Aktuelle Grenzwerte und Laserklassen *Aktuelle Lasertypen und deren besonderes Gefährdungspotential *Biologische Sicherheit *Schadstoffe und indirekte Gefährdung *Substitutionelle, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (STOP) *Gefährdungsbeurteilung *Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern *Praktische Tipps zur Umsetzung Teilnehmerkreis: Laserschutzbeauftragte *in der Industrie *in Arztpraxen und Kliniken *in Behörden und dem öffentlichen Dienst *in Kosmetikstudios *für Bühnen- oder Showlaser *in Vermessungstechnik Fachkräfte für Arbeitssicherheit Voraussetzungen: Nachweis absolvierter Unterrichtseinheiten und Prüfung als Laserschutzbeauftragter auf Grundlage der TROS Laserstrahlung (Teil Allgemeines, Kapitel 5.1) der TÜV SÜD Akademie oder vergleichbarer Nachweis. +

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Laserschutzbeauftragter nach OStrV und TROS - Allgemeine Laseranwendungen merken
Laserschutzbeauftragter nach OStrV und TROS - Allgemeine Laseranwendungen

TÜV SÜD Akademie GmbH | Online

Aufgaben und Verantwortung des LSB und der verantwortlichen Geschäftsführung *Physikalische Eigenschaften und biologische Wirkung *Rechtliche Grundlagen *Laserklassen und deren Grenzwerte #Kennzeichnung und Gefährdungen #Indirekte Gefährdungen *Schutzmaßnahmen #Klassifizierung STOP Prinzip (substitutionell, technisch, persönlich), Auswahl und Durchführung #Beispiele aus der Praxis *Bestimmung von Grenzwerten *Risikoanalyse und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen *Berücksichtigung der direkten und indirekten Gefährdungen in der Beurteilung *Inhalte und Beispiele der Gefährdungsbeurteilung #Besondere Schutzmaßnahmen #Praxiserfahrungen und beispielhafte Berechnungen vom Augensicherheitsabstand (NOHD), Auslegung von Laserschutzbrillen u. a. *Prüfung Teilnehmerkreis: *Mitarbeiter in der Industrie und Medizin etc. die mit Laseranwendungen/Laserquellen der Klassen 3R, 3B, 4 arbeiten, auch soweit diese nur zeitweise vorliegen, insbesondere Mitarbeiter, die die Funktion des Laserschutzbeauftragten wahrnehmen sollen. +

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Datenschutz im Gesundheitswesen - Umgang mit Patientendaten merken
Datenschutz im Gesundheitswesen - Umgang mit Patientendaten

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Grundzüge des Datenschutzes und rechtliche Rahmenbedingungen *Rolle des Datenschutzbeauftragten (Aufgaben/Rechte/Pflichten/Haftung) *Datenschutzrelevante Unternehmensstrukturen im Gesundheitswesen *Schweigepflicht des Arztes und dessen Mitarbeiter *Sensibler Umgang mit Patientendaten und Patientenkarteien *Einwilligungen *Auskunft an Angehörige, Behörden etc. *Elektronische Patientenakte und weitere digitale Gesundheitsanwendungen *Datenschutz bei meldepflichtigen Erkrankungen, Infektionen und medizinischer Forschung *Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern *Krankenhausinformations- und Praxisverwaltungssysteme *Übermittlung von Daten an Dritte, wie z. B. Abrechnungsstellen u. a. Dienstleister *Dokumentation, Archivierung und Übertragungsformen *Technische und organisatorische Maßnahmen nach EU DS-GVO *Nutzung von Cloud- und Messenger-Diensten wie Whats App *Telemedizin *Datennutzung für die Forschung *Aktuelle Fallkonstellationen Teilnehmerkreis: *Datenschutzbeauftragte aus Einrichtungen des Gesundheitswesens *Führungskräfte im Gesundheitswesen *Beschäftigte aus dem ärztlichen Dienst und der Krankenpflege *Praxisinhaber Abschluss: Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie. +

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Kompaktkurs Risikomanager im Gesundheits- und Sozialwesen - TÜV merken
Kompaktkurs Risikomanager im Gesundheits- und Sozialwesen - TÜV

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*Gesetze und Normen (Richtlinie Gemeinsamer Bundesausschuss), ISO 31000, ÖNORM D 4900 ff, DIN EN 15224 etc~ *Führungsverantwortung im Risikomanagement *Risikostrategie und Risikopolitik *Risikomanagementprozess *Risikoarten im Gesundheitswesen *Integration eines Risikomanagementsystems in bestehende Managementsysteme *Methoden der Risikobeurteilung *Risikobewertung *Risikoüberwachung *Risikokriterien, Risikoprofilerstellung *Präventive und reaktive Methoden im Risikomanagement *Risikoaudit *Fehlerkultur und Risikomanagement *Projektmanagement zur Einführung eines Risikomanagementsystems *Prüfung Teilnehmerkreis: Führungskräfte und Mitarbeiter, die im Gesundheits- und Sozialwesen für Qualitäts- und Risikomanagement verantwortlich sind Voraussetzungen: Grundlegende Kenntnisse im Qualitätsmanagement Abschluss: Zertifikat der TÜV SÜD Akademie. +

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Vorbereitungslehrgang für die Verlängerung des EU-Schulungsnachweises Gefahrgutbeauftragter (für alle Verkehrsträger) merken
Vorbereitungslehrgang für die Verlängerung des EU-Schulungsnachweises Gefahrgutbeauftragter (für alle Verkehrsträger)

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Auszugsweise Darstellung der Inhalte aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN sowie § 8 GbV *Was hat sich seit dem letzten Test vor fünf Jahren geändert? Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter *Erstellung des Jahresberichts für die Unternehmensleitung *Prüfung von Verfahren zur Identifizierung von gefährlichen Gütern *Beratung des Unternehmens beim Kauf von Beförderungsmitteln für Gefahrgüter *Verfahren mit denen z. B. das für das Be- oder Entladen verwendete Material überprüft wird *Durchführung von Untersuchungen nach Unfällen oder Zwischenfällen *Einführung geeigneter Maßnahmen, mit denen das erneute Auftreten von Unfällen verhindert werden soll *Berücksichtigung der Rechtsvorschriften bei der Auswahl und dem Einsatz von Subunternehmern *Überprüfung ob das betraute Personal über ausführliche Arbeitsanleitungen verfügt *Einführung von Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren bei der Beförderung gefährlicher Güter *Einführung von Maßnahmen zur Überprüfung der mitzuführenden Papiere und Ausrüstungen *Einführung von Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften *Bearbeitung von offiziellen Prüfungsfragen und Fallstudien anhand der Gesetzestexte Teilnehmerkreis: *Gefahrgutbeauftragte, die ihren EU-Schulungsnachweis verlängern möchten *Sicherheitsberater, die ihren Wissensstand auffrischen wollen Abschluss: Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie. +

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Unterweisung von Beteiligten und dort beschäftigten Personen nach Kap. 1.3 ADR merken
Unterweisung von Beteiligten und dort beschäftigten Personen nach Kap. 1.3 ADR

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*Allgemeines Grundlagenwissen für alle Beteiligten *Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter *Angrenzende Rechtsbereiche *Gefahreneigenschaften und Klassifizierung *Aufgabenspezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten *Dokumentation *Kennzeichnung und Bezettelung *Durchführung der Beförderung *Ausnahmen und Freistellung Teilnehmerkreis: Zukünftige beauftragte Personen oder sonstige verantwortliche Personen, die eigenverantwortlich Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförde-rung gefährlicher Güter wahrnehmen. Abschluss: Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie. +

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Auffrischungskurs für Beteiligte und dort beschäftigte Personen nach Kap. 1.3.2.4 ADR merken
Auffrischungskurs für Beteiligte und dort beschäftigte Personen nach Kap. 1.3.2.4 ADR

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*Allgemeines Grundlagenwissen für alle Beteiligten *Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter *Angrenzende Rechtsbereiche *Gefahreneigenschaften und Klassifizierung *Aufgabenspezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten *Dokumentation *Kennzeichnung und Bezettelung *Durchführung der Beförderung *Ausnahmen und Freistellung Teilnehmerkreis: Beteiligte und dort beschäftigte Personen, die bereits unterwiesen wurden Voraussetzungen: Die Teilnahme an der Auffrischungsschulung nach Kap. 1~3~2~4 ADR ist nur sinnvoll, wenn bereits eine Erstschulung für Beteiligte und dort beschäftigte Personen besucht wurde. Abschluss: Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie. +

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