AKUMA Akademie für Umwelt und Management GmbH | Mainz
Der Probenahme als ersten Teilschritt im Analysenprozess muss besondere Beachtung geschenkt werden. Sie sollte repräsentativ, aufgabenorientiert und rechtlich nicht beanstandbar durchgeführt werden. Fehlerhafte Probenahmen sind durch aufwendige analytische Schritte nicht mehr korrigierbar. Insbesondere bei der Überwachung und Kontrolle von Grundwasser können u.a. aufgrund der Zusammensetzung der Wässer, geologischer und witterungs-bedingter Besonderheiten Fehler durch unsachgemäße Probenahme, Transport und Lagerung gemacht werden, wobei es wesentliche Unterschiede bei Arbeiten in kontaminierten und nicht kontaminierten Bereichen gibt. Eine Grundvoraussetzung für eine fachgerechte Probenahme ist neben der erforderlichen Geräteausstattung eine fachlich qualifizierte Ausbildung des mit der Durchführung der Probenahme betrauten Personals akkreditierter Ingenieurbüros oder akkreditierter Laboratorien, wobei dessen regelmäßige und intensive Schulung nach dem AQS Merkblatt P-8/2; Probenahme aus Grundwasser; eine unabdingbare Voraussetzung für die Qualitätssicherung ist. ‒
mehr erfahren Heute veröffentlicht