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Weiterbildung in Dummerstorf Ot Kessin auf www.jobbörse.de

16 Weiterbildungen in Dummerstorf Ot Kessin auf Jobbörse.de

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Probenahme von Futtermittel zur Eigenkontrolle - Sachkundenachweis merken
Probenahme von Futtermittel zur Eigenkontrolle - Sachkundenachweis

AKUMA Akademie für Umwelt und Management GmbH | Dummerstorf OT Kessin

Die DIN EN ISO 6497:2005-06 „Probenahme von Futtermitteln“ legt Verfahren zur Probenahme von Futtermitteln zur Qualitätskontrolle für gewerbliche und technische Zwecke sowie im rechtlichen Sinne fest. Die DIN EN ISO 6497 fordert, dass die Probenahme von Personen durchzuführen ist, die entsprechend geschult und erfahren in der Probenahme von Futtermitteln sind. Gleichzeitig sollte sich den Gefährdungen bewusst sein, die von dem Produkt und dem Probenahmeverfahren ausgehen können. Ist ein Futtermittelunternehmen Systempartner für QS (Qualität und Sicherheit), so werden im Rahmen des Futtermittelmonitorings (Leitfaden Futtermittelmonitoring) Anforderungen an den Probenehmer gestellt. „Die Probenahme muss durch eine qualifizierte Person erfolgen, die entsprechend geschult und erfahren in der Probenahme von Futtermitteln ist.“. +

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Umgang mit gefährlichen Bauabfällen merken
Umgang mit gefährlichen Bauabfällen

AKUMA Akademie für Umwelt und Management GmbH | Dummerstorf OT Kessin

Neben dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) muss für die Baustelle auch ein Rückbau- und Entsorgungs-konzept auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Die Palette möglicher Schadstoffbelastungen an und in Gebäuden ist sehr vielfältig. Viele Baustoffe sind an nicht einsehbaren Stellen im Gebäude „versteckt“. Die Schwierigkeit bei der Gefährdungsbeurteilung besteht insbesondere darin, die Bauabfälle richtig einzustufen, also die Gefahrstoffe darin zu bestimmen und zu messen. Gerade bei Abbrucharbeiten sind die Baumaterialen meist stark durchmischt. Somit werden in der Praxis oftmals zahlreiche Fehler begangen, die hohe Kosten nach sich ziehen. Unsere Dozenten für diesen Kurs: Dipl.-Ing. Wolfgang Mondry, seit 1992 Sachgebietsleiter Abfallbehörde im Umweltschutzamt Bremerhaven, des Sachgebietes Abfallrechtliche Überwachung der Erzeuger, Beförderer und Entsorger von Abfällen, Abfallrechtliche Genehmigungen. +

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Sicherheitstechnik an Biogasanlagen für Betreiberpersonal merken
Sicherheitstechnik an Biogasanlagen für Betreiberpersonal

AKUMA Akademie für Umwelt und Management GmbH | Dummerstorf OT Kessin

Vor der Inbetriebnahme und regelmäßig wiederkehrend müssen Biogasanlagen geprüft werden, was zumeist durch eine so genannte „Befähigte Person“ durchgeführt werden soll. Auch das Betreiberpersonal sollte neben grundlegenden biologischen und chemischen Grundkenntnissen der Biogaserzeugung unbedingt auch detaillierte Kenntnisse über Sicherheits- und Schutzeinrichtungen verfügen, um Gefahren abzuwägen, zu vermeiden und im Fall einer Gefahr schnell zu handeln. Unsere Dozenten für diesen Kurs: Dipl.-Ing. Reinhard Lange, Ingenieurconsult R. Lange bekannt gegebener Sachverständiger für die Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen sowie Prüfung von sicherheitstechnischen Unterlagen für genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV entsprechend § 29a BImSchG. Wolfgang Wiede, Wiede Landtechnik – Biogas-Anlagenbau – Beratung – Planung – Bau; Service. +

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Abfallnachweisführung - eANV merken
Abfallnachweisführung - eANV

AKUMA Akademie für Umwelt und Management GmbH | Dummerstorf OT Kessin

Ziel des Praxisseminars ist es, Problembetrachtungen rund um die Abfallnachweisführung zu führen: Von den abfallrechtlichen Grundpflichten zur Abfalleinstufung, Funktionalität und Verfahren der Nachweisführung, Elektronisches Verfahren und qualifizierte Signatur bis zum Abfalltransport. Es werden Lösungsansätze aufgezeigt. Die Teilnehmer sind eingeladen, vor der Veranstaltung eigene Negativerfahrungen mit der Abfallnachweisführung und der elektronischen Umsetzung vorzustellen. Soweit möglich und sinnvoll, werden diese Praxisbeispiele in der Veranstaltung mit dem Ziel, Problemlösungsansätze aufzuzeigen, anonymisiert zur Diskussion gestellt. Unsere Dozenten für diesen Kurs: Dipl.-Ing. Wolfgang Mondry, seit 1992 Sachgebietsleiter Abfallbehörde im Umweltschutzamt Bremerhaven, des Sachgebietes Abfallrechtliche Überwachung der Erzeuger, Beförderer und Entsorger von Abfällen, Abfallrechtliche Genehmigungen. +

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Probenahme von Gesteinskörnungen gemäß DIN EN 932-1 - Sachkundenachweis merken
Probenahme von Gesteinskörnungen gemäß DIN EN 932-1 - Sachkundenachweis

AKUMA Akademie für Umwelt und Management GmbH | Dummerstorf OT Kessin

Der jetzige Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung (31.10.2012) fordert für die Probenahme von mineralischen Reststoffen die Einhaltung der DIN EN 932-1. Die europäische Norm DIN EN 932-1:1996-11 „Prüfverfahren für allgemeine Eigenschaften von Gesteinskörnungen; Teil 1: Probenahmeverfahren“ legt Verfahren zur Entnahme von Proben aus Gesteinskörnungen aus Lieferungen sowie aus Aufbereitungs- und Bearbeitungsanlagen, einschließlich Vorratslagern fest. Das Ziel der Probenahme ist es, eine Sammelprobe zu erhalten, die für die durchschnittlichen Eigenschaften eines Loses repräsentativ ist. Die Verfahren eignen sich auch zur Entnahme von Einzelproben, die einzeln geprüft werden können. Diese Norm wird europaweit für die Prüfungen von bautechnischen und chemischen Eigenschaften von Baustoffen angewendet. +

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Probenahme von Grundwasser - kontaminierte und nicht kontaminierte Bereiche - Sachkundenachweis merken
Probenahme von Grundwasser - kontaminierte und nicht kontaminierte Bereiche - Sachkundenachweis

AKUMA Akademie für Umwelt und Management GmbH | Dummerstorf OT Kessin

Der Probenahme als ersten Teilschritt im Analysenprozess muss besondere Beachtung geschenkt werden. Sie sollte repräsentativ, aufgabenorientiert und rechtlich nicht beanstandbar durchgeführt werden. Fehlerhafte Probenahmen sind durch aufwendige analytische Schritte nicht mehr korrigierbar. Insbesondere bei der Überwachung und Kontrolle von Grundwasser können u.a. aufgrund der Zusammensetzung der Wässer, geologischer und witterungsbedingter Besonderheiten Fehler durch unsachgemäße Probenahme, Transport und Lagerung gemacht werden, wobei es wesentliche Unterschiede bei Arbeiten in kontaminierten und nicht kontaminierten Bereichen gibt. Eine Grundvoraussetzung für eine fachgerechte Probenahme ist neben der erforderlichen Geräteausstattung eine fachlich qualifizierte Ausbildung des mit der Durchführung der Probenahme betrauten Personals akkreditierter Ingenieurbüros oder akkreditierter Laboratorien, wobei dessen regelmäßige und intensive Schulung nach dem AQS Merkblatt P-8/2; Probenahme aus Grundwasser; eine unabdingbare Voraussetzung für die Qualitätssicherung ist. +

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Geruchsemissionen und -immissionen Praktische Probleme und neue Erkenntnisse bei der Erfassung und Bewertung merken
Geruchsemissionen und -immissionen Praktische Probleme und neue Erkenntnisse bei der Erfassung und Bewertung

AKUMA Akademie für Umwelt und Management GmbH | Dummerstorf OT Kessin

Messverfahren, Ausbreitungsrechnungen und Prognosen verlangen neben der Einhaltung der Normen und gesetzlichen Vorgaben immer wieder neue praktische Erfahrungen und spezifische Kenntnisse, die vor immer neuen Herausforderungen stehen. Seit Dezember 2012 liegt der Entwurf der VDI Richtlinie 3384 Blatt 1: Olfaktometrie; Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration mit dynamischer Olfaktometrie; Ausführungshinweise zur DIN EN 13725“ vor. In Notifizierungsverfahren, bei Akkreditierungen und der Durchführung von Geruchsmessungen hat sich gezeigt, dass die Ausführungen der DIN EN 13725 den Anwendern in einzelnen Punkten Interpretationsspielraum lassen. Dies kann einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Qualitätssicherung der Messungen haben. Neben qualitätssichernden Anforderungen und prüfbaren Akkreditierungsvoraussetzungen werden auch qualitätssichernde Arbeitsweisen beschrieben. +

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Fachkundenachweis Probenahme von Altholz (§6 AltholzV) und die Zuordnung von Altholz (§ 5 AltholzV) merken
Fachkundenachweis Probenahme von Altholz (§6 AltholzV) und die Zuordnung von Altholz (§ 5 AltholzV)

AKUMA Akademie für Umwelt und Management GmbH | Dummerstorf OT Kessin

Die neue Altholzverordnung (AltholzV) ist seit März 2003 in Kraft. 6 und 7 der Verordnung werden die Pflichten zur Kontrolle der Altholzverwertung festgelegt. Danach ist der Betreiber einer Altholzbehandlungsanlage verpflichtet eine Eigenüberwachung durchzuführen und eine Fremdüberwachung zu gewährleisten. Die Entnahme, Untersuchung und Aufbewahrung der Proben erfolgt nach den in Anhang IV beschriebenen Verfahren. Nach Anhang IV § 6 ist die Probenahme für die notwendigen Kontrollen von Personen durchzuführen, die über die für die Durchführung der Probenahme erforderliche Fachkunde verfügen. Die Altholzverordnung verlangt die dokumentierte Einarbeitung und Qualifizierung der Mitarbeiter, um Altholz qualifiziert erkennen und sortieren zu können. Durch Sichtkontrolle und Sortierung ist das Altholz den für den vorgesehenen Verwertungsweg zugelassenen Altholzkategorien zuzuordnen. +

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Sicherer Umgang mit Chlorungsanlagen - Qualifikationsnachweis merken
Sicherer Umgang mit Chlorungsanlagen - Qualifikationsnachweis

AKUMA Akademie für Umwelt und Management GmbH | Dummerstorf OT Kessin

Der sichere Umgang mit Chlorungsanlagen ist in der technischen Regel BGR 108 „Betrieb von Bädern“ beschrieben. Die Unfallverhütungsvorschrift BGV D5 „Chlorung von Wasser“ ist ab Januar 2013 außer Kraft. Mit der Bedienung und Wartung von Chlorungsanlagen sowie mit dem Umgang mit Chemikalien dürfen nur Personen beauftragt werden, die darin unterwiesen sind und von denen zu erwarten ist, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelten sowie die vom Hersteller vorgegebenen Schutzmaßahmen zu beachten. Die Aufbereitung und Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser erfolgt u.a mit Chlor und Chlorverbindungen. Die Anwendungskonzentrationen dürfen keine Gesundheitsgefährdung für den Badbesucher und für das Personal darstellen. +

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Anforderungen und Grundsätze an die Gefährdungsanalyse Trinkwasserverordnung Aktuell: Legionellenproblematik, Problemfälle und Erfahrungen merken
Anforderungen und Grundsätze an die Gefährdungsanalyse Trinkwasserverordnung Aktuell: Legionellenproblematik, Problemfälle und Erfahrungen

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Die Regelungen der TrinkwV richten sich nicht nur an Unternehmen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen, sondern auch an Inhaber von Trinkwasserinstallationen. Die Neuregelung des §16 (7) TrinkwV „Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen“ ist für die beteiligten Fachkreise wie Betreiber und Firmen im Segment Facility Management sowie Installateure und Fachplaner in der Technischen Gebäudeausrüstung von großer Bedeutung. Bei einer Kontamination einer Trinkwasser-Anlage sollten mit Hilfe der Gefährdungsanalyse systematisch die Gefahrenpunkte identifiziert und die Risiken für die Gesundheit eingeschätzt sowie entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden. Dafür sind eine einheitliche Vorgehensweise bei Bewertung von Gefahrenpunkten und praktische Erfahrungen notwendig. Grundsätze werden vom Umweltbundesamt vorgegeben. Bei der Umsetzung in die Praxis sind in der Vergangenheit zahlreiche Fehler gemacht worden. +

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