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Weiterbildung in Dreieich auf www.jobbörse.de

760 Weiterbildungen in Dreieich auf Jobbörse.de

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Abfallrecht in der Praxis merken
Abfallrecht in der Praxis

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Offenbach, Online-Live-Seminar

Sorgfaltspflichten: Beschreibung der betrieblichen Sorgfaltspflichten, Schaffung u. Fortentwicklung von rechtssicheren Betriebsorganisationen, das „abfallrechtliche Pflichtenheft“ als betriebliches Instrument, Grundregeln rechtssicheren Handelns in der betrieblichen Praxis, Fehlerquellen im betrieblichen Alltag und der richtige Umgang mit der Abfallbehörde; Der rechtliche Rahmen bei der Beauftragung “Dritter” mit der Entsorgung, Haftungsrisiken bei fehlgeschlagenen Entsorgungsvorgängen, strafrechtliche Kriterien bei der “Beauftragung Dritter”, rechtliche Stellung von Entsorgungsfachbetrieben im “Entsorgungsgeschäft”, “Die Not kennt kein Gebot” – der Umgang mit Notfallsituationen im Betrieb. Entsorgungsverträge; Stellung von Entsorgungsverträgen im Rahmen von abfallrechtlichen Dienstleistungen (ein Entsorgungsnachweis ist kein Entsorgungsvertrag), was passiert im „Eventfall“ ohne Entsorgungsvertrag (die Rolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen), was sollte in einem Entsorgungsvertrag stehen. +

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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Forschung und Technik merken
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Forschung und Technik

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Offenbach, Online-Live-Seminar

Der vorliegende Lehrgang dient zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 Strl SchV und ist gemäß § 51 Strl SchV durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz staatlich anerkannt. Die Anerkennung gilt für die Aktualisierung der Fachkunde von Personen der Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S4.1, S4.2, S4.3, S5, S6.1 und S6.2 gemäß Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strl SchV). Ziele; Aktualisierung/Aufrechterhaltung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung (Strl SchV) alle 5 Jahre; Vermittlung des notwendigen Wissens und der notwendigen Fertigkeiten gemäß § 47 Abs. +

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Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben merken
Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Online-Live-Seminar

Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach § 7 der Altholzverordnung Beschreibung Die neue Altholzverordnung verlangt die dokumentierte Einarbeitung und Qualifizierung der Mitarbeiter. Die Anforderungen hierzu werden durch die Verordnung selbst standardisiert. Die eintägige Schulung vermittelt hierzu die in § 5 der Altholzverordnung geforderte Sachkunde. Die im Rahmen der Schulung besprochenen Inhalte basieren auf der Altholzverordnung sowie praktischen Erfahrungen und sind das Ergebnis der guten Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium. Der im Lehrgang verwendete „Leitfaden“ ist inzwischen zum Standardwerk geworden und wird öffentlich anerkannt und empfohlen. +

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Anforderungen an industrielle und gewerbliche Abwassereinleitungen

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Online-Live-Seminar

Darzustellen, welche rechtlichen und fachlichen Hinter-gründe hinsichtlich den Anforderungen an (gewerbliche/industrielle) Abwassereinleitungen existieren. zu erläutern, welche Voraussetzungen grundsätzlich zu erfüllen sind und welche Kriterien beachtet werden müssen, damit Anlagen und Einleitungen dem einheitlichen und hohen Technikniveau, dem „Stand der Technik“ bzw. der „best-verfügbaren Technik“ (und somit den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen) genügen. Hierzu wird ein Überblick über rechtliche Vorgaben gegeben, Aufbau und Inhalt der Abwasserverordnung besprochen, spezifische Probleme einzelner Abwasserherkunftsbereiche (“Anhänge”) fallweise erörtert sowie weitergehende Anforderungen an industrielle/gewerbliche Abwassereinleitungen und -anlagen (z. B. deren Eigenkontrolle oder aber auch europäische Entwicklungen) dargestellt. Inhalte; Wasserrechtliche Grundlagen; Europarecht; Kommunalrecht. Fachspezifische Anforderungen; Abwasserverordnung; Bsph. Darstellung für bestimmte Branchen. +

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Artenschutz in Fachplanungen merken
Artenschutz in Fachplanungen

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Online-Live-Seminar, Offenbach

Der gesetzliche Artenschutz dient dem Erhalt bedrohter Pflanzen- und Tierarten und ist seit langem über die Bundesartenschutzverordnung im deutschen Naturschutzrecht verankert. Die Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechtes gehen jedoch weit über diese Bestimmungen hinaus. Insbesondere für die europäischen Vogelarten und die Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, gelten strenge Schutzbestimmungen, die auch in Planverfahren zu berücksichtigen sind. Ziele Ziel des Seminares ist es, ausgehend vom Text des Anhangs IV, die Konsequenzen für die planerische Praxis aufzuzeigen und anhand von Praxisbeispielen die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vorgaben von der Bestandserfassung bis zur planungsrechtlichen Genehmigung zu erläutern. Sowohl Behördenvertretern (z. B. Straßenbau, Planungsämter) als auch Mitarbeitern von Planungsbüros und Juristen wird das nötige Rüstzeug an die Hand gegeben, um das Thema Artenschutz umfassend berücksichtigen zu können. +

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Abfalltransportrecht und grenzüberschreitende Abfallverbringung

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Offenbach, Online-Live-Seminar

Rechte, Pflichten, Verfahrensablauf und Kostenvorteile; Beschreibung; Grenzüberschreitende Abfallverbringung erscheint zunächst nur für eine kleine Gruppe von Entsorgungsunternehmen ein wichtiges Thema zu sein. Bei genauem Hinsehen ist in der Entsorgungsbranche eine starke Europäisierung zu erkennen. Dieses Zusammenwachsen der EU-Märkte bedeutet jedoch keine Harmonisierung der Entsorgungskosten. Extrem unterschiedliche Entsorgungskosten in den EU-Mitgliedsstaaten begünstigen diejenigen Entsorgungsbetriebe, die die Kostenvorteile an ihre Kunden weiterreichen können. In grenznahen Bereichen ist eine starke grenzüberschreitende Abfallverbringung dem Kostengefälle folgend zu beobachten. Außerdem ist es nicht ökonomisch sinnvoll, in jedem Staat für alle Abfallströme Entsorgungsanlagen vorzuhalten, was vor allem für kleinere EU-Staaten gilt. Um künftig am Markt bestehen zu können, ist jeder Entsorger aufgerufen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um mögliche Chancen und Geschäftsfelder entwickeln zu können. +

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Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management (inkl. ESG)

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Offenbach

Die grundlegende Betreiberverantwortung im Facility Management ist in der Richtlinie GEFMA 190 dargestellt und erläutert. Aktuell wurde diese überarbeitet und als Betreiberverantwortung 2.0. veröffentlicht. Neu enthalten sind aktuelle Entwicklungen zum Klimaschutz, zur Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Verantwortung. Ziele; Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen und Berlin als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen. Die umfangreichen juristischen Inhalte werden verständlich erklärt und durch Praxisbeispiele nachvollziehbar erläutert. Das Seminar vermittelt das notwendige Wissen, damit Betreiber im Facility Management ihre Rechte und Pflichten sowie die Rechtsfolgen ihrer Tätigkeiten erkennen und einschätzen können. +

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Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Gewässerschutzbeauftragte/r merken
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Gewässerschutzbeauftragte/r

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Offenbach, Online-Live-Seminar

Fachkundelehrgang zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragte/r; Beschreibung; Zertifikats-Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Gewässerschutzbeauftragter. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten für Gewässerbenutzer, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, die in Abwasseranlagen einleiten und die Pipelines betreiben, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen. Neben internen können auch externe Beauftragte die Aufgaben übernehmen. Gewässerschutzbeauftragte müssen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Dieses Seminar dient zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des Wasserhaushaltgesetzes. Inhalte; Einführung in das Thema und die Rolle des Betriebsbeauftragten; Einführung in das Thema „Gewässerschutz“; Gewässerschutzbeauftragte in der Praxis. +

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Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz - Immissionsschutzbeauftragte/r

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Offenbach

Ein Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) ist nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen, emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist. Die zuständige Behörde kann ggf. anordnen, dass mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen sind. Die Beauftragung bzw. Bestellung ist vom Betreiber der Anlage schriftlich vorzunehmen und die Tätigkeiten des Immissionsschutzbeauftragten sind präzise zu definieren. Die Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten liegen im Wesentlichen in den Bereichen Beratung und Information. Bei Nichtbestellung eines Störfallbeauftragten hat er auch Kontrollfunktionen hinsichtlich der verursachten Emissionen (§ 54 BImSchG) wahrzunehmen. Der Immissionsschutzbeauftragte trägt die Verantwortung für die ihm obliegenden Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Unternehmer. +

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Brandschutz im Industriebau merken
Brandschutz im Industriebau

Umweltinstitut Offenbach GmbH | Offenbach

Brandschutz: Ingesamt: 16 UE; Beratender Ingenieur: 16 UE; Bauvorlagenberechtigung: 16 UE: Die neugefasste Muster-Industriebaurichtlinie (MInd Bau RL) ist seit Mai 2019 veröffentlicht. Die Bundesländer haben über den Verordnungsweg die MInd Bau RL als technische Baubestimmung in Landesrecht umgesetzt bzw. auf die Musterrichtlinie der Bauministerkonferenz verwiesen und somit bauaufsichtlich eingeführt. Die Muster-Industriebaurichtlinie regelt die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten und verlangt die Einhaltung bestimmter Vorgaben z. B. der Feuerwiderstandfähigkeit von Bauteilen, der zulässigen Größe und Beschaffenheit von Brandbekämpfungsabschnitten, Brandabschnitten und Rettungswegen. Neben den rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes im Industriebau erfahren Sie im zweitägigen Seminar, welche inhaltlichen Unterschiede und Änderungen es im Vergleich zur Vorgängerversionen der MInd Bau RL aus dem Jahr 2000 und 2014 gibt. +

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