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Weiterbildung bei W A F Institut Für Betriebsräte Fortbildung auf www.jobbörse.de

166 W A F Institut Für Betriebsräte Fortbildung Weiterbildungen auf Jobbörse.de

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Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III - Beenden von Arbeitsverhältnissen merken
Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III - Beenden von Arbeitsverhältnissen

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Alles über die Kündigung erfahren; Beteiligungsrechte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen konsequent nutzen; Betroffene Kolleg Innen unterstützen; Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits das Seminar "Arbeitsrecht Teil I" besucht haben. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 Betr VG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986; 6 ABR 14/84).Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. +

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Schwerbehindertenvertretung Teil I - Aufgaben und Möglichkeiten der SBV merken
Schwerbehindertenvertretung Teil I - Aufgaben und Möglichkeiten der SBV

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Rechte und Beratungsauftrag der SBV kennenlernen; Interessen der Schwerbehinderten wirkungsvoll vertreten; Aufgaben als Vertrauensperson kompetent in der betrieblichen Praxis wahrnehmen; Das Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen schwerbehinderter Arbeitnehmer Innen und den speziellen Schutzvorschriften befasst sind. Das Seminar ist nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989; HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. +

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Mitbestimmung bei Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil II - Erarbeitung und Anpassung von IT-Betriebsvereinbarungen merken
Mitbestimmung bei Datenschutz und Arbeitnehmerüberwachung Teil II - Erarbeitung und Anpassung von IT-Betriebsvereinbarungen

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Die umfassenden Mitbestimmungsrechte kennenlernen; Die Nutzung von Mitarbeiterdaten kontrollieren können; Bei Verstößen gegen den Datenschutz richtig vorgehen; Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung befasst sind und die über Vorkenntnisse zu Techniken zur Erfassung und Analyse von Daten sowie zur AN-Überwachung verfügen. Technische Kontrollen bzw. die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten werden vor allem mit Hilfe von Telefonanlagen und EDV-Systemen durchgeführt. Da diese Einrichtungen standardmäßig in jedem Betrieb vorhanden sind, erfüllt das Seminar die Kriterien der Erforderlichkeit im Sinne von § 37 Abs. 6 Betr VG. Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. +

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Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder - des Betriebsrats merken
Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder - des Betriebsrats

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Alles über Rechte & Pflichten als Ersatzmitglied erfahren; Die wesentlichen Regelungen des Betr VG kennenlernen; Konstruktiv an BR-Sitzungen teilnehmen und so die Beschlussfähigkeit sicherstellen können; Das Seminar wendet sich an alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Ab. 6 Betr VG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen. (vgl. BAG v~ 19~09~2001; 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v~ 19~01~2000-8BV 18/99)~Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. Sonst keine speziellen Voraussetzungen notwendig! Seminarveranstaltung mit Wissenvermittlung, Fallbeispielen und Praxis-Workshops Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und den Hotelkosten für etwaige Übernachtungen. +

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Rhetorik Teil II - Erfolgreich und zielstrebig verhandeln - Rede und Gesprächstechniken merken
Rhetorik Teil II - Erfolgreich und zielstrebig verhandeln - Rede und Gesprächstechniken

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Redesituationen aus dem BR-Alltag trainieren; Lampenfieber abbauen, souveräner wirken; Mehr Sicherheit im freien Reden in der BR-Arbeit erlangen; Das Seminar wendet sich an alle Betriebsräte, besonders aber an Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, Ausschussvorsitzende und freigestellte Betriebsratsmitglieder, die im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit Redebeiträge leisten. Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gem. § 37 Abs. 6 Betr VG erforderlich sein können. Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. Sonst keine speziellen Voraussetzungen notwendig! Seminarveranstaltung mit Wissenvermittlung, Fallbeispielen und Praxis-Workshops Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und den Hotelkosten für etwaige Übernachtungen. +

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Rhetorik Teil I - Grundlagen der Kommunikation merken
Rhetorik Teil I - Grundlagen der Kommunikation

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Frei sprechen und überzeugend argumentieren lernen; Wichtige Redesituationen der Betriebsratsarbeit bewältigen; Grundlagen der Rhetorik und Kommunikation beherrschen; Dieses Seminar richtet sich vor allem an Betriebsratsmitglieder, Ausschussvorsitzende und deren Stellvertreter Innen sowie freigestellte Betriebsratsmitglieder, die aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedene Redesituationen zu bewältigen haben. Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gem. § 37 Abs. 6 Betr VG erforderlich sein können (vgl. BAG v~ 15~02~95; 7AZR670/94)~Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. Sonst keine speziellen Voraussetzungen notwendig! Seminarveranstaltung mit Wissenvermittlung, Fallbeispielen und Praxis-Workshops Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und den Hotelkosten für etwaige Übernachtungen. +

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Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil I - So können Sie als Betriebsrat helfen merken
Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil I - So können Sie als Betriebsrat helfen

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Suchtkrankheiten erkennen und Betroffenen helfen können; Anregungen zur Vorbeugung erhalten; Hilfsmaßnahmen im Betrieb kennenlernen; Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, in deren Betrieben Alkohol- und Suchtprobleme auftreten. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können bei gegebenem Anlass im Betrieb gemäß § 37 Abs. 6 Betr VG bzw~ gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX erforderlich sein. In größeren Betrieben ist der Besuch einer Schulung dieses Inhalts für zumindest ein BR-Mitglied erforderlich (LAG Düsseldorf v~ 9~8~95; 4 TaBv 38/95)~Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. Sonst keine speziellen Voraussetzungen notwendig! Seminarveranstaltung mit Wissenvermittlung, Fallbeispielen und Praxis-Workshops Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und den Hotelkosten für etwaige Übernachtungen. +

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Öffentlichkeitsarbeit Teil I - So informieren Sie als Betriebsrat KollegInnen und Öffentlichkeit merken
Öffentlichkeitsarbeit Teil I - So informieren Sie als Betriebsrat KollegInnen und Öffentlichkeit

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

BR-Arbeit durch geschickte Öffentlichkeitsarbeit unterstützen; Infos zeitgemäß aufbereiten; Durch Öffentlichkeitsarbeit Kolleg Innen zur Mitarbeit anregen; Das Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, deren Ziel es ist, die Arbeit des Betriebsrats besser und transparenter darzustellen. Das gilt insbesondere für die Darstellung der Betriebsratsarbeit innerhalb des Betriebs. Das Seminar erfüllt gemäß § 37 Abs. 6 Betr VG die Kriterien der Erforderlichkeit, sofern die vermittelten Kenntnisse nicht anderweitig erworben wurden. Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. Sonst keine speziellen Voraussetzungen notwendig! Seminarveranstaltung mit Wissenvermittlung, Fallbeispielen und Praxis-Workshops Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und den Hotelkosten für etwaige Übernachtungen. +

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SAP ERP® - kompetent mitbestimmen, wenn SAP - eingeführt und genutzt wird merken
SAP ERP® - kompetent mitbestimmen, wenn SAP - eingeführt und genutzt wird

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Vor- und Nachteile von SAP kennenlernen; Bei Einführung und Nutzung von SAP mitbestimmen; Die Auswirkungen auf Arbeitsplätze kennen; Dieses Seminar wendet sich an Betriebsräte, in deren Betrieb die Einführung dieser Software geplant ist oder diese Software bereits genutzt wird. Für die genannten Betriebsratsmitglieder vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Tätigkeit nach § 37 Abs. 6 Betr VG erforderlich sind. Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. Sonst keine speziellen Voraussetzungen notwendig! Seminarveranstaltung mit Wissenvermittlung, Fallbeispielen und Praxis-Workshops Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und den Hotelkosten für etwaige Übernachtungen. +

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Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit Teil I - Einführungsseminar für alle Betriebsräte merken
Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit Teil I - Einführungsseminar für alle Betriebsräte

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung | Tutzing

Einen Überblick über die Gesetze erhalten; Belastungen und Gefahren im eigenen Betrieb erkennen; Rechte nutzen und in der praktischen BR-Arbeit umsetzen; Dieses Seminar wendet sich an alle Mitglieder des Betriebsrats, insbesondere an die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses. Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung sind nach § 37 Abs. 6 Betr VG grundsätzlich für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich (vgl. BAG vom 15~05~1986; ABR74/83)~Teilnehmer muss Mitglied im Betriebsrat/JAV/SBV sein. Sonst keine speziellen Voraussetzungen notwendig! Seminarveranstaltung mit Wissenvermittlung, Fallbeispielen und Praxis-Workshops Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und den Hotelkosten für etwaige Übernachtungen. +

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