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Weiterbildung bei Sicher Gebildet De auf www.jobbörse.de

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Grundlagen der IT-Sicherheit (Security Awareness) merken
Grundlagen der IT-Sicherheit (Security Awareness)

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Mitarbeiter/-innen müssen verstehen lernen, Angriffe zu erkennen und nachhaltig abzuwehren. Ziel der Schulung: Sensibilisierung der Mitarbeiter/-innen für den sicheren Umgang mit Firmencomputer und Internet. Im Vordergrund steht eine bestmögliche Sicherheit der Kunden- und Unternehmensdaten. Lerninhalte: Einführung in die Thematik; Bedrohungen durch Computerviren; Sicherer Umgang mit E-Mails; Passwörter richtig wählen und einsetzen; Gefahren des Social Engineerings; Umgang mit vertraulichen Daten; Sicherer Umgang mit Smartphone, USB-Stick & Co. Zielgruppe: Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie externen Dienstleistern. Dauer: Ca. 45 bis 60 Minuten (je nach Lerntempo). Schulungsbescheinigung: Inklusive. Systemvoraussetzungen: Computer oder Tablet; Aktueller Internet-Browser; Kopfhörer oder Lautsprecher. +

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Reisesicherheit bei Auslandsaufenthalten (Security Awareness) merken
Reisesicherheit bei Auslandsaufenthalten (Security Awareness)

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Reisesicherheit bedeutet in diesem Zusammenhang, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um diese Risiken bereits im Vorfeld so weit wie möglich zu minimieren. Der Arbeitgeber hat auf Grundlage seiner Fürsorgepflicht vorbereitende Schutzmaßnahmen für seine Mitarbeiter/-innen zu treffen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung und Sensibilisierung mit der Thematik „Reisesicherheit“ verringert das Risiko, Opfer eines Diebstahls, einer Entführung oder Schlimmerem zu werden. Ziel der Schulung: Allgemeine Sicherheitsgrundlagen bei Auslandsreisen. Sicherheitsrelevante Sensibilisierung und Verhaltensempfehlungen, um während einer Auslandsreise ein möglichst hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Lerninhalte: Einführung in die Thematik; Gesetzliche Grundlagen; Potentielle Bedrohungen im Ausland; Maßnahmen zur Eigensicherung; Verhalten in Not- und Krisensituationen; Gesundheitshinweise; Hinweise und Reisewarnungen. +

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Grundlagen der Unternehmenssicherheit (Security Awareness) merken
Grundlagen der Unternehmenssicherheit (Security Awareness)

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Die Sensibilisierung gegenüber den vielfältigen Bedrohungen ist ein erster Ansatz, um Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen „zu leben“, denn Schäden entstehen vielerorts aus Unwissenheit, Fahrlässigkeit oder der Gewohnheit heraus. Ziel der Schulung: Sensibilisierung der Mitarbeiter/-innen gegenüber der Relevanz von Unternehmenssicherheit. Aufzeigen potentieller Gefahren und Risiken sowie Erläuterung möglicher vorbeugender Schutzmaßnahmen. Lerninhalte: Einführung in die Thematik; Wirtschafts- und Industriespionage; Gefahren des Social Engineerings; Hacker und Cyberattacken; Umgang mit vertraulichen Daten; „Clear Desk“ am Arbeitsplatz; Alltägliche Gefahren; erkennen, melden, minimieren. Zielgruppe: Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie externen Dienstleistern. Dauer: Ca. 45 bis 60 Minuten (je nach Lerntempo). Schulungsbescheinigung: Inklusive. Systemvoraussetzungen: Computer oder Tablet; Aktueller Internet-Browser; Kopfhörer oder Lautsprecher. +

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Umgang mit Bombendrohungen, verdächtigen Postsendungen & Gegenständen (Security Awareness) merken
Umgang mit Bombendrohungen, verdächtigen Postsendungen & Gegenständen (Security Awareness)

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Verdächtige Postsendungen oder das Auffinden eines verdächtigen Gegenstands lösen ebenfalls regelmäßige Alarmierungen aus. In vielen Fällen sind es ernstzunehmende Gefahren, die eine massive Bedrohung für Leib und Leben bedeuten, denn nicht immer handelt es sich hierbei um reine Attrappen. Die unerwartete und direkte Konfrontation mit derartigen Bedrohungen kommt für die Betroffenen meist völlig unerwartet. Durch die präventive Auseinandersetzung mit der potentiellen Bedrohung können Schäden für das Unternehmen abgewendet oder spürbar minimiert werden. Die Sensibilisierung der Mitarbeiter/-innen ist dafür eine notwendige Voraussetzung. Ziel der Schulung: Sensibilisierung der Mitarbeiter/-innen gegenüber dem Verhalten beim Eingang einer Bombendrohung, dem Erhalt einer verdächtigen Postsendung oder dem Auffinden eines verdächtigen Gegenstands. +

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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) am Arbeitsplatz merken
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) am Arbeitsplatz

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Unter „Persönlicher Schutzausrüstung“ (kurz „PSA“) versteht man (Schutz-) Ausrüstungen, die eine Person zum Schutz der eigenen Sicherheit und Gesundheit trägt und/oder benutzt. Zu den gängigsten persönlichen Schutzausrüstungen zählen beispielsweise Kopfschutz, Gehörschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz, Schutz- und Warnkleidung u. v. m. Für Beschäftigte ist es wichtig zu wissen, wie die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung richtig und sicherheitsgerecht getragen und/oder benutzt wird. Darüber hinaus ist es für den Arbeitgeber wichtig, den Beschäftigten in regelmäßigen Abständen die Relevanz und Notwendigkeit der persönlichen Schutzausrüstung zu vermitteln und sie zum Tragen und/oder Benutzen im Arbeitsalltag zu motivieren. Um diese Ziele zu erreichen ist eine regelmäßige Unterweisung zum Thema „Persönliche Schutzausrüstung“ ein notwendiges und gesetzlich vorgeschriebenes Hilfsmittel (gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 3 Abs. +

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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz merken
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

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Psychische Belastungen gehören zum Berufsalltag, denn Beschäftigte werden in ihrem Arbeitsalltag mit den unterschiedlichsten und vielfältigsten Anforderungen, Aufgaben und Situationen konfrontiert. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz umfassen dabei eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse wie beispielsweise die Arbeitsintensität, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz, die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit oder etwa die Umgebungsfaktoren wie z. B. Lärm, Beleuchtung und Klima. Im Rahmen verschiedener Studien und Befragungen in der Vergangenheit gab etwa jeder dritte Arbeitnehmer an, nach der Arbeit erschöpft zu sein, jeder vierte leidet unter Kopfschmerzen und/oder schweren Schlafstörungen. Ziel der Schulung: Vermittlung allgemeiner Grundlagen zum Thema „Psychische Belastungen am Arbeitsplatz“. +

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Richtiger Umgang mit Gefahrstoffen merken
Richtiger Umgang mit Gefahrstoffen

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Die Gefahrstoffverordnung (Gef StoffV) fordert im Umgang mit Gefahrstoffen; je nach Art und Höhe der Gefährdung; entsprechende bauliche, technische, personelle und organisatorische (Schutz-) Maßnahmen, um gefahrstoffbedingte Schäden von Personen und der Umwelt abzuwenden. Der Arbeitgeber ist gemäß § 7 Abs. 2 Gef StoffV dazu verpflichtet, erforderliche (Schutz-) Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Gefahrstoffverordnung zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit von Personen bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten. Zu diesen (Schutz-) Maßnahmen zählt auch eine regelmäßige Sicherheitsschulung zum richtigen Umgang mit Gefahrstoffen. Neben der Vermittlung allgemeiner Gefahrstoffgrundlagen sollten vor allem auch persönliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen im Umgang mit Gefahrstoffen im Vordergrund stehen. +

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Räumungsübung / Gebäuderäumungsübung merken
Räumungsübung / Gebäuderäumungsübung

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Als wirkungsvolles Instrument sind hierfür u. a. Präventionsmaßnahmen wie z. B. regelmäßige Räumungsübungen vorgeschrieben, um im Ernstfall – bei Feuer oder aufgrund anderer Ereignisse – möglichst viele Personen durch Selbstrettung unverzüglich in Sicherheit zu bringen. Räumungsübungen verfolgen dabei in erster Linie das Ziel, ein Gebäude oder ein Gelände schnellstmöglich und ohne negative Zwischenfälle zu räumen. Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt dabei grundsätzlich beim Arbeitgeber. Dieser kann die Verantwortung jedoch in Teilen an fachlich versierte Beschäftigte im Betrieb übertragen wie beispielsweise an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. In der Regel ist es dieser Personenkreis, der Räumungsübungen plant, organisiert, auswertet und gemeinsam mit der Leitungsebene nachbereitet. +

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Räumungshelfer/-in merken
Räumungshelfer/-in

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Räumungshelfer sorgen in einem Alarmfall für die geordnete Räumung eines ihnen zugeteilten Bereichs. Dabei überwachen, koordinieren und unterstützen sie aktiv die Durchführung der ordnungsgemäßen Räumung von Gebäuden oder Geländeflächen im Fall einer akuten Bedrohungssituation, welche eine unverzügliche Räumung erforderlich macht. Hierbei stehen vor allem Brandfälle im Mittelpunkt, allerdings sind auch andere Notfall- und Krisenszenarien denkbar. Die Aufgaben von Räumungshelfern sind vielseitig und reichen dabei beispielsweise von der Anweisung zum Verlassen des jeweiligen Bereichs über die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen bis hin zur Kontrolle der vollständigen Räumung und der Rückmeldung über den Status der Räumung an die Sammelstellenleitung. Räumungshelfer können eine Räumung durch ihr Handeln unterstützen, jedoch den anwesenden Personen niemals ihre persönliche Eigenverantwortung abnehmen. +

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Wirtschaftskriminalität

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Kriminalstatistiken belegen, dass in der Vergangenheit jedes zweite Unternehmen in Deutschland Opfer von Wirtschaftskriminalität wurde. Experten stützen sich dabei auf offizielle Zahlen, gehen aber von einer hohen Dunkelziffer aus. Wirtschaftskriminalität richtet enorme finanzielle Schäden an und betrifft letztlich das gesamte Unternehmen. Neben den finanziellen Einbußen erleiden betroffene Unternehmen Imageverluste und Reputationsschäden. Unter dem Misstrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Kollegen leiden insbesondere die Beschäftigten. Häufig bereiten nachlässige Strukturen und Führungskräfte sowie wenig umsichtige Mitarbeiter den Nährboden für Wirtschaftskriminelle. Oder – und das ist statistisch betrachtet in der Hälfte der Fälle zutreffend – sind sie selbst Täter bzw. Unterstützer und suchen nach Möglichkeiten, sich unberechtigt zu bereichern. +

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