Handwerkskammer zu Köln | Köln
Sachkunde für Dichtheitsprüfung Basisschulung; Im Bereich der privaten Abwasseranlagen in NRW werden durch den § 61 a Landeswassergestz NRW die Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, private Abwasserleitungen zum Ableiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermengten Niederschlagswasser nach deren Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit zu prüfen. Bereits bestehende Abwasserleitungen sind bei Veränderungen ebenfalls entsprechend zu überprüfen, ansonsten gilt eine obligate Überprüfung bis spätestens 31.12.2015. Kommunenabhängige Fristverlängerungen sind möglich. Eine Nichtdurchführung kann nun auch mit einem Bußgeld geahndet werden. Gemäß eines Runderlasses des Umweltministeriums NRW müssen die Personen, die solche Dichtheitsprüfungen an privaten Grundstücksentwässerungsanlagen durchführen, die notwendige Sachkunde nachweisen. Auf den im Runderlass inhaltlich genau geregelten Sachkundenachweis wird während eines 5-tägigen Lehrgangs in den Bereichen Grundlagen (u. a. Entwässerungstechnik, Normen und Regelwerke) sowie der praktischen Durchführung von TV-Kanalinspektionen und Dichtheitsprüfungen in umfassender Weise vorbereitet. ‒
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