DS Brandschutz GmbH | Bünde
Konkretisiert werden die Anforderungen an Brandschutzhelfer in der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 2.2 in Abschnitt 6 Betrieb. Weiter vertieft wird die Ausbildung in der DGUV I 205-023. Hier werden die theoretischen Inhalte einer Unterweisung und praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vorgegeben. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen. Durch die Teilnahme an unserer Schulung erfüllen Sie die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung. In dem Training werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutzhelfers und Evakuierungshelfers vermittelt. Sie sind in der Lage, erforderliche Maßnahmen gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. ‒
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