Dieser Lehrgang dient der Vorbereitung auf die Prüfung zum Geprüften Baumaschinenmeister vor der Handwerkkammer. Zulassungsvoraussetzungen: Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Bau zugeordnet werden kann und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder; eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis. Bewerber, die keine Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung abgelegt haben, müssen eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweisen. Am 01.08.1985 ist die Fortbildungsverordnung zum „Geprüfter Baumaschinenmeister“ in Kraft getreten. Diese Verordnung wurde am 21.04.1999 geändert (BGBl Teil I, Nr. 19, Seite 711). Diese Rechtsverordnung bietet für den baumaschinentechnischen Bereich eine staatlich anerkannte Prüfung, die aus drei Prüfungsteilen besteht, und zwar aus: I. einem wirtschafts-, rechts– und sozialkundlichen Teil; II einem baumaschinentechnischen Teil, III. ‒ +
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