A.V.B.-Akademie | Geilenkirchen
Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung, die das Seminar „Veranstaltungsleitung" (§ 38 Abs. 2 MVStätt VO) oder "Aufsicht in Veranstaltungen" (§ 40 Abs. 5 MVStätt VO) bei einem fachkundigen Unternehmen absolviert haben. ZIELE / INHALTE. Wiederholung der Seminarinhalte, insbesondere zur Relevanz der Bauvorschriften, Betriebsvorschriften und Ordnungswidrigkeiten der MVStätt VO bzw. des entsprechenden Landesrechts. Weitere Themen sind: Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschri Nr. 17 und 18 (ehemals BGV/GUV C 1) – „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“; Einsatz und Verantwortung der Veranstaltungsleitung; Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik; Erfahrungsaustausch. ERFOLGSKONTROLLE / ZERTIFIKAT. Im Anschluss an die Schulung wird an jeden Teilnehmer ein schuleigenes Zertifikat ausgehändigt. ‒
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