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Weiterbildung bei A V B Akademie auf www.jobbörse.de

6 A V B Akademie Weiterbildungen auf Jobbörse.de

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WIEDERHOlUNGSUNTERWEISUNG für die Veranstaltungsleitung und die Aufsicht in Veranstaltungen merken
WIEDERHOlUNGSUNTERWEISUNG für die Veranstaltungsleitung und die Aufsicht in Veranstaltungen

A.V.B.-Akademie | Geilenkirchen

Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Veranstaltung, die das Seminar „Veranstaltungsleitung" (§ 38 Abs. 2 MVStätt VO) oder "Aufsicht in Veranstaltungen" (§ 40 Abs. 5 MVStätt VO) bei einem fachkundigen Unternehmen absolviert haben. ZIELE / INHALTE. Wiederholung der Seminarinhalte, insbesondere zur Relevanz der Bauvorschriften, Betriebsvorschriften und Ordnungswidrigkeiten der MVStätt VO bzw. des entsprechenden Landesrechts. Weitere Themen sind: Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschri Nr. 17 und 18 (ehemals BGV/GUV C 1) – „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“; Einsatz und Verantwortung der Veranstaltungsleitung; Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik; Erfahrungsaustausch. ERFOLGSKONTROLLE / ZERTIFIKAT. Im Anschluss an die Schulung wird an jeden Teilnehmer ein schuleigenes Zertifikat ausgehändigt. +

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„BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER IN BETRIEBEN“ merken
„BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER IN BETRIEBEN“

A.V.B.-Akademie | Geilenkirchen

Hintergrund: Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung; (Gefährdungen durch „Brand“) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der; Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z.B. in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten für Film/Funk/Fernsehen/Foto, Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern). Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine; Einrichtung Publikumsverkehr hat. Laut § 3 Abs. 1 Arb SchG ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Die Industriebaurichtlinie (Geschossflächen 5000 qm) und die Verkaufsstättenverordnungen (Gesamtfläche; 2000 qm) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Die MVStättt VO verlangt bei entsprechender Erfordernis ebenfalls einen Brandschutzbeauftragten mit; bestimmten Aufgaben und Pflichten. +

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SAP – SACHKUNDIGE AUFSICHTSPERSON (TECHNIK UND AUFSICHT) IN VERSAMMLUNGSSTÄTTEN merken
SAP – SACHKUNDIGE AUFSICHTSPERSON (TECHNIK UND AUFSICHT) IN VERSAMMLUNGSSTÄTTEN

A.V.B.-Akademie | Geilenkirchen

Die Seminarinhalte entsprechen den Vorgaben der DGUV-I 215-322 und beinhalten u. a. Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit; (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten); Alle relevanten Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und; Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V3, DGUV-V17); Beauftragung, Aufgaben und Grenzen der Verantwortung der Sachkundigen Aufsichtsperson; (Delegation von Betreiberpflichten, Zusammenarbeit mit Verantwortlichen für Veranst.-Technik); Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, Erarbeiten von Schutzzielen und -maßnahmen; Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes und der Ersten Hilfe; Grundlagen der Durchführung von Unterweisungen; Umgang mit szenischen Effekten (Nebel, offenes Feuer, Laser und Pyrotechnik); Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer. Erfolgskontrolle/Zertifikat: Es wird eine LEK (Lernerfolgskontrolle), ein Fachgespräch oder eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Im Anschluss an die Schulung wird ein schuleigenes Zertifikat an jeden Teilnehmer ausgehändigt. +

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VERANSTALTUNGSLEITUNG (ZUP – ZERTIFIZIERTE UNTERWIESENE PERSON) merken
VERANSTALTUNGSLEITUNG (ZUP – ZERTIFIZIERTE UNTERWIESENE PERSON)

A.V.B.-Akademie | Geilenkirchen

Veranstaltungsleitung nach MVStätt VO § 38. Ziele / Inhalte: Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStätt VO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den Unfallverhütungsvorschriften werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, bei Veranstaltungen ihren Pflichten als Betreiber, Veranstalter bzw. beauftragte Veranstaltungsleitung nachzukommen. Während des Seminars werden folgende Themen behandelt: Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit; (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten); Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und; Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1); Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten; Schlüsselqualifikationen der Veranstaltungsleitung; Aufgaben der Veranstaltungsleitung; Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik; Ordnungsdienst und Sanitätsdienst; Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer. +

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SEMINAR „VERHALTEN BEI TERROR UND ANDEREN KATASTROPHEN“ merken
SEMINAR „VERHALTEN BEI TERROR UND ANDEREN KATASTROPHEN“

A.V.B.-Akademie | Geilenkirchen

Im Rahmen dieses praxisorientierten Grundlagen-Seminares erlangen Teilnehmer ein fundiertes Sachwissen für das tägliche Leben über die aktuellen Themen „Terror", „Amok" oder auch Naturkatastrophen mit verletzten Personen sowie Verhaltenstipps, mit denen sie sich und ihre Lieben im Ernstfall schützen oder retten können. Katastrophen wie Terroranschläge und Amokläufe zählen bereits seit Jahrzenten zu den Risiken eines Veranstaltungsbesuches oder Aufenthaltes in einer größeren Menschenmenge. Gerade nach den letzten Anschlägen in Deutschland, Frankreich, der Türkei und anderen Ländern ist die Risikowahrnehmung der Bevölkerung deutlich gestiegen. Grund dafür sind einerseits die schwerwiegenden Folgen einer solchen Katastrophe, andererseits aber auch das Gefühl, persönlich keine Kontrolle über ein solches Ereignis zu haben. +

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SICHERHEIT BEI GROSSVERANSTALTUNGEN merken
SICHERHEIT BEI GROSSVERANSTALTUNGEN

A.V.B.-Akademie | Geilenkirchen

Den Teilnehmern werden die Inhalte (Bereich: Sicherheitskonzept) der Empfehlungen der Projektgruppe "Großveranstaltung" des IM NRW (ehemals MIK NRW) vermittelt sowie die Grundlagen zur Erstellung von Risiko- und Gefährdungsanalysen für die Genehmigung von Großveranstaltungen. Zielgruppe: Betreiber, Veranstalter, Dienstleister und Agenturen. Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung als Event-/Kultur-/Sport- Manager, Ingenieure VT (o.ä.), Meister VT o.ä. adäquate ausgebildete Fachkräfte aus der Bewachung, Feuerwehr, dem Arbeitsschutz sowie Kommunen und Gemeinden. Voraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung in einer der vorgegebenen Fachrichtungen, sowie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Planung, Durchführung und Aufsicht von Veranstaltungen, sowie der Genehmigung von Events aller Art. Für die Bearbeitung der Themen und das Verständnis der Inhalte in diesem Seminar sind Vorkenntnisse in den folgenden Vorschriften und Gesetzen wichtig: MVStätt VO 2005 (Auszug, Fassung 2014) (o.ä.), Arb SchG, Unfallverhütungsvorschriften. +

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